Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Cannabiskonsum

Eindeutige Regeln für den Arbeitskontext

Statt der Zigarettenpause während der Arbeitszeit nun eine Pause zum Rauchen eines Joints? Die Teillegalisierung von Cannabis stellt Arbeitgeber vor eine neue Situation. Eine Übersicht über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
AutorKontaktJasmin Herbst
Datum 13.01.2025  10:00 Uhr
Eindeutige Regeln für den Arbeitskontext

Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland erlaubt. Für Arbeitgeber ergeben sich daher neue arbeitsrechtliche Fragestellungen. Und Regelungsbedarf. Vorausschauend sollten Betriebsordnungen neben Alkoholverbot auch eine eindeutige Regelung zum Cannabiskonsum enthalten.

Grundsätzlich gilt zwar, dass in Fällen, in denen die Arbeitstätigkeit durch den Konsum von Drogen beeinflusst wird, der Konsum auch ohne konkrete Anweisung verboten ist. Trotzdem ist eine klare Anordnung empfehlenswert, um etwaigen Auseinandersetzungen und Missverständnissen aus dem Weg zu gehen. So sollte der Konsum von Cannabis explizit innerhalb der Betriebsordnung benannt sein. Der Cannabiskonsum darf nicht zu einer Situation führen, durch den der Konsument sich selbst oder andere gefährden könnte. Insbesondere im Umgang mit bestimmten Medikamenten ist ein absolutes Verbot unumgänglich.

Dies hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, tatsächliche Ausfallerscheinungen des konsumierenden Arbeitnehmers zu beweisen. Sondern es ist ausreichend, dem Arbeitnehmer einen Drogenkonsum im zeitlichen Kontext zur Arbeit nachzuweisen. Dies würde eine potenzielle Sanktionierung als Pflichtverstoß erleichtern.

Abmahnung oder Kündigung jederzeit möglich

Wird kein explizites Verbot vereinbart, sind Verhaltensauffälligkeiten, die auf den Konsum jeglicher – auch legaler – Drogen zurückzuführen sind, selbstverständlich trotzdem abmahnfähig und können unter Umständen ebenfalls eine Kündigung begründen.

Insbesondere für Botenfahrer ist ein Verbot von besonderer Relevanz. Hier folgen für den etwaig konsumierenden Botenfahrer nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern unter Umständen direkte strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verfolgungen.

Grundsätzlich ist es ratsam, die bisherigen Regelungen über den verbotenen Konsum noch einmal zu überprüfen und gegenüber den Arbeitnehmern erneut klarzustellen, dass dies auch für legale Drogen gilt.

Wenn jedoch der konkrete Verdacht besteht, dass ein Arbeitnehmer Drogen konsumiert, muss der Arbeitgeber handeln. Sich während der Arbeitszeit zu berauschen, stellt einen Arbeitsvertragsverstoß dar. Je nach den Umständen des Einzelfalls kommen neben Ermahnung und Abmahnung auch der Ausspruch einer Kündigung in Betracht.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa