Den Plan, Ärzte zu verpflichten, die Dosierung des Medikaments auf dem Rezept anzugeben, halten die Internisten für nicht zielführend. Schließlich bleibe die Verordnung in der Apotheke. / Foto: Fotolia/Schwier
Anfang Juni hatte Spahn eine Novelle der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgelegt. Demnach soll in Zukunft auf jedem Rezept eine Dosierung stehen, sofern der Patient keine schriftliche Anweisung oder einen aktuellen Medikationsplan bekommen hat. Die Apotheker hatten bereits 2007 auf ihrer Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer solchen Änderung aufzufordern. Aus der Sicht des BDI verfehlt der Vorstoß jedoch sein Ziel, die Therapiesicherheit für die Patienten zu verbessern.
»Eine Dosierungsempfehlung auf dem Rezept beweist weder, dass eine Belehrung des Patienten durch den Arzt stattgefunden hat, noch ist das Rezept der richtige Ort dafür«, bemängelt BDI-Präsident Professor Hans Martin Hoffmeister. Schließlich verbleibe das Rezept am Ende in der Apotheke. Die Pharmazeuten spielten in der Novelle jedoch überhaupt keine Rolle. Um die richtige Einnahme sicherzustellen, bedarf es laut Hoffmeister anderer Ideen. »Nicht umsonst sind Fälle ausgenommen, in denen dem Patienten bereits ein Medikationsplan, der das verordnete Mittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung des Arztes vorliegt.«
Der BDI belässt es aber nicht bei der Kritik an der AMVV-Novelle, sondern wirft Spahn Aktionismus vor, der inzwischen »besorgniserregende Ausmaße« angenommen habe. »Ein Schnellschuss folgt dem anderen«, wettert Hoffmeister. Statt sich die Abläufe im Alltag der Praxen und Patienten bewusst zu machen, verschärfe der Gesetzgeber den bürokratischen Druck auf die Ärzteschaft, ohne damit einen Mehrwert für die Menschen zu schaffen. »Damit wird die Versorgung mehr gestört als verbessert.«