Ein Drittel weniger Notdienste ab 2025 |
Brigitte M. Gensthaler |
07.06.2024 17:00 Uhr |
Die Apotheken in Bayern sollen künftig weniger Nachtdienste leisten, ohne dass die Patienten schlechter versorgt werden, / Foto: Adobe Stock/Michael Bihlmayer
»Wir haben gut entschieden«, sagte Alexander von Waldenfels, Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), und stellte den Planungsstand zur Dienstbereitschaft heute in der Delegiertenversammlung in München vor.
Er erinnerte an die Diskussion und Beschlussfassung bei der letzten Versammlung im November 2023. Danach soll die Kammer das Konzept der Firma sberg it-Systeme einer intelligenten Steuerung der Dienstbereitschaft der Apotheken weiterverfolgen und zum 1. Januar 2025 umsetzen. Für die Apotheken bedeutet dies eine Abkehr von den bisherigen Turnusmodellen hin zu einer unregelmäßigen Diensteinteilung. Zur Gestaltung der Neuregelung wurde in der BLAK eine Arbeitsgruppe gegründet, der vom Vorstand Christian Machon und Waldenfels sowie Geschäftsführerin Kathrin Koller und Mitarbeiter der Abteilung Dienstbereitschaft angehören.
Ziel sei der Ausgleich von räumlicher Gerechtigkeit für die Patienten und zeitlicher Gerechtigkeit für die Apothekerschaft, erinnerte Waldenfels. Die Geokodierung der bayerischen Apotheken und die Erstellung einer Entfernungsmatrix seien abgeschlossen. Dabei wurde eine Entfernung von 20 bis 25 km zur diensthabenden Apotheke festgelegt. Es werde streng darauf geachtet, dass keine Apotheke überfordert wird.
Nach dem derzeitigen – nicht finalen – Planungsstand müssten die Apotheken 33 Prozent weniger Notdienste leisten als nach der bisherigen Einteilung, berichtete Waldenfels. Durchschnittlich seien es 17,88 Notdienste pro Apotheke pro Jahr und 135,22 notdienstbereite Apotheken pro Tag in Bayern. »88 Prozent der Apotheken sind zu weniger Notdiensten, nur rund 6 Prozent zu gleich vielen und knapp 5 Prozent zu mehr Diensten eingeteilt.« Mehr als 90 Prozent der Patienten könnten innerhalb von 20 km eine notdiensthabende Apotheke erreichen.
Neben der Verringerung der Zahl und der gleichmäßigeren Verteilung der Notdienste biete das neue System weitere Vorteile. So sei eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Hessen möglich. Wenn insgesamt weniger Dienste geleistet werden, ist zu erwarten, dass die Vergütung aus dem Nacht- und Notdienstfond steigen wird. Die Beantragung eines Notdiensttausches oder einer -übernahme soll künftig einfacher werden, da dafür ein Portal auf der BLAK-Homepage eingerichtet wird. Allerdings wird es nicht mehr möglich sein, den Notdienst im Voraus zu »berechnen«, da es keine regelmäßige Einteilung und keine Notdienstkreise mehr gibt.
Wie geht es weiter? Ab September 2024 sollen Apothekeninhaber einen ersten Plan einsehen können, sagte Waldenfels. Die Bescheide würden wie bisher im Oktober/November versandt werden. Starten wird das System am 1. Januar 2025.