Editorial
von Wolfgang Zöller
MdB CDU/CSU-Fraktion
Das deutsche Gesundheitswesen ist weltweit vorbildlich. Es bietet einen hohen
Qualitätsstandard zu wirtschaftlichen Bedingungen. Dennoch wird die Gesetzliche
Krankenversicherung durch immense Ausgabenlasten einerseits und sinkende
Einnahmen andererseits belastet. Deshalb muß heute gespart werden, um unser
langjährig bewährtes Gesundheitswesen für die Bürgerinnen und Bürger unseres
Landes zu erhalten.
Die Apotheker haben bereits Einsparungen geleistet. Die Gesundheitsreformen
1989, 1993 und 1997 haben dazu geführt, daß sich die Arzneimittelpreise unter dem
Niveau von 1988 befinden, daß der Wertschöpfungsanteil der Apotheken bei den
GKV-Ausgaben für Arzneimittel auf heute 21,9 Prozent gesunken ist und damit der
Ausgabenanteil für Arzneimittel in der GKV nur noch 13 Prozent (vor fünf Jahren
noch 15 Prozent) der Gesamtausgaben beträgt. Diese Sparleistungen der Apotheker
hat Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer auf dem diesjährigen Deutschen
Apothekertag in Düsseldorf ausdrücklich anerkannt.
Die Vorwärtsstrategie der Apotheker zur Verbesserung der Einsatzqualität von
Arzneimitteln und Nutzung von Einsparreserven im Gesundheitswesen wird von der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr begrüßt Ohne die Informationskampagne der
Apotheker zur Einführung der neuen Zuzahlungsregelungen in diesem Sommer hätte
das Reformpaket der Bundesregierung nicht so erfolgreich eingeführt werden
können - das haben wir in der Fraktion mit Anerkennung zur Kenntnis genommen.
Während die Apotheker schon Sparopfer erbracht haben, stehen wirkungsvolle
Einsparungen vor allem im stationären Sektor noch aus. Auch die Gesetzlichen
Krankenkassen als Kostenträger müssen Einsparungen erzielen und dabei ihre
Verwaltungskosten senken. Aber statt sich dem Beispiel der Apotheker
anzuschließen, versuchen einige Krankenkassen und Medien, eine Diskussion um
neue Distributionswege im Arzneimittelbereich anzufachen. Diese Diskussion lenkt
von notwendigen Einsparungen der Krankenkassen ab und führt dazu, daß die
Öffentlichkeit verunsichert wird. Verunsichert deshalb, weil damit die zeitnahe
Beratungsleistung der Apotheker für Patienten abgeschafft und die
Arzneimittelsicherheit für Millionen von Bundesbürgern aufs Spiel gesetzt werden soll
- noch dazu ohne jegliche Einsparungen, wie Beispiele aus der Schweiz zeigen.
Der Verunsicherung der Öffentlichkeit setzt die Bundesregierung jetzt ein Ende,
indem sie mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes klarstellt, daß
apothekenpflichtige Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig nur in Apotheken und
nicht auf dem Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden dürfen und
auch eine unentgeltliche Abgabe über die Notfallversorgung hinaus unterbleiben
muß.
Mit dieser Klarstellung im Arzneimittelgesetz bekräftigt die Bundesregierung ihre
ablehnende Haltung gegenüber anderen Vertriebswegen, setzt für internationale
Gespräche über die Arzneimitteldistribution ein deutliches Zeichen und schützt auch
zukünftig die Patienten in Deutschland bei ihrer Arzneimitteltherapie durch Arzt und
Apotheker.

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