Kompetenz |
12.11.2001 00:00 Uhr |
Entsprechend den Beschlüssen der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker begrüßen wir allerdings die geplante Einführung des Aut-idem-Gebots. Statt bloßer Kostendämpfung wäre dies erstmals eine Strukturverbesserung. Dies aber nur, wenn den Apotheken auch eine ausreichende selbstverantwortete Arzneimittelauswahl eingeräumt wird. Eine bloße Abgabe des jeweils billigsten Arzneimittels werden wir rundweg ablehnen.
Kompetenz ist die Grundlage und Voraussetzung dafür, dass wir unseren staatlichen Versorgungsauftrag tagtäglich erfüllen können und damit unsere Existenz sichern. Mit der Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker, die zum 1. Oktober 2001 in Kraft getreten ist, weiß ich unseren Berufsnachwuchs bestens gerüstet. Aber auch diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Berufsleben stehen, stellen sich den Herausforderungen der Zukunft. Ihr Engagement in der Fortbildung, das in der Ausbildung erworbene Wissen entsprechend der Entwicklung der pharmazeutischen Wissenschaften zu aktualisieren, belegt dies deutlich.
Gleichwohl - wir können und müssen noch mehr tun. Zum einen müssen wir die vielfältigen Angebote zur beruflichen Fortbildung noch stärker nutzen, damit sie, wie zum Beispiel die Pharmazeutische Betreuung, noch rascher und auf noch breiterer Basis täglich gelebte Wirklichkeit werden. Zum anderen müssen wir die in der Fortbildung erworbene Kompetenz auch nach außen dokumentieren. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat daher auf ihrer Sitzung in der vergangenen Woche Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats verabschiedet, die nunmehr durch die Apothekerkammern umgesetzt werden. Der Wortlaut der Empfehlungen der Bundesapothekerkammer kann in der Druck- Ausgabe nachgelesen werden.
Das Fortbildungszertifikat ist ein Nachweis, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in einem bestimmten, definierten Umfang fortgebildet haben. Innerhalb von höchstens drei Jahren sind dafür 150 Fortbildungspunkte zu erwerben. Beispielsweise würde die Teilnahme an den Seminaren der Zertifikatfortbildung "Pharmazeutische Betreuung diabetischer Patienten", wie sie von der Bundesapothekerkammer und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften entwickelt worden ist, mit 36 Punkten bewertet werden. Es bleibt jedem einzelnen unbenommen zu entscheiden, ob er an Veranstaltungen der Apothekerkammern oder anderer Anbieter teilnimmt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Veranstaltung vorab von der zuständigen Apothekerkammer als berufliche Fortbildungsmaßnahme anerkannt wurde. Auch das Selbststudium beziehungsweise die innerbetriebliche Fortbildung werden innerhalb eines definierten Rahmens auf das Fortbildungszertifikat angerechnet.
Um Missverständnisse erst gar nicht aufkommen zu lassen: Der Erwerb des Fortbildungszertifikats ist freiwillig. Niemand ist gezwungen, sich daran zu beteiligen. Ich möchte aber an Sie appellieren: Machen Sie mit! Es lohnt sich.
Johannes M. Metzger
Präsident der Bundesapothekerkammer
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