Pharmazeutische Zeitung online

Nervosität

27.05.2002  00:00 Uhr

Nervosität

Die "Initiative Pro Apotheke" zeigt Wirkung bei der Politik. Sie ist also genau richtig und muss fortgesetzt werden. Die Aktion hat diejenigen nervös gemacht, die wiedergewählt werden wollen. Ein Interview mit der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt beweist dies eindrucksvoll (siehe hier). Diese Nervosität hat Ulla Schmidt auch dazu getrieben, am Mittwoch vergangener Woche gegenüber handverlesenen Journalisten (die PZ war nicht eingeladen) noch einmal zu verdeutlichen, dass sie die Aktion ablehnt. Außerdem kündigte sie an, Apotheker aus dem Rhein-Sieg-Kreis abzumahnen, weil sie den Versicherten der Gmünder Ersatzkasse Arzneimittel nur noch gegen Barzahlung aushändigen. Gleichzeitig wurde die ABDA mit Fristsetzung aufgefordert, gegen diese Kollegen Maßnahmen zu ergreifen.

Natürlich sollten die Apotheker nicht Unrecht mit Unrecht beantworten. Es ist auch ungeschickt, gerade die wichtigsten Verbündeten, die Patienten und Verbraucher, die Fehler der Politik ausbaden zu lassen. Aber: Die Apothekerinnen und Apotheker erwarten von Ulla Schmidt, dass sie die unrechtmäßige Werbung der Krankenkassen für Versandhändler mit derselben Entschlossenheit bekämpft. Dass dies nicht geschieht, dokumentiert wie nah die Interessen der Ministerin und der Krankenkassen beieinander liegen. Das Ministerium vermittelt den Eindruck, den Versandhandel nicht wirklich unterbinden zu wollen. Er ist zwar verboten aber gleichzeitig auch politisch erwünscht.

Die Beteuerung der Ministerin, sie sei bei Verstößen gegen das Versandhandelsverbot nicht zuständig, die Aufsichtsbehörde sei das Bundesversicherungsamt, zieht nicht. Wenn nichts, oder nur wenig geschieht, dann müsste sie als zuständige Aufsicht des Bundesversicherungsamts nachdrücklicher fordern, geltendes Recht durchzusetzen. Das bayerische Sozialministerium ist da konsequenter.

Vollkommen unverständlich ist die Argumentation der Ministerin, dass elektronischer Handel und Versandhandel mit Arzneimitteln den Wünschen und Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten entsprächen. Dies behauptet sie auch in einer Argumentationshilfe für die SPD-Abgeordneten. Woher sie diese Erkenntnis hat, bleibt ihr Geheimnis: Alle Umfragen belegen das Gegenteil. Weniger als 10 Prozent der Verbraucher wünschen den Versandhandel mit Arzneimitteln. In einer demokratischen Gesellschaft sollten Mehrheiten den Inhalt der Gesetze bestimmen. Es wird ja auch nicht gefordert, Geschwindigkeitsbegrenzungen in Baustellen aufzuheben, weil einige unter Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer doppelt so schnell fahren wie erlaubt.

Auch die Argumentation, ein geregelter Versandhandel müsse zugelassen werden, weil ein striktes Verbot nicht kontrolliert werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Wenn schon das Verbot nicht kontrolliert werden kann, wie will die Ministerin die Regeln eines Versandhandels effektiv und grenzüberschreitend kontrollieren? Ich bin davon überzeugt, dass es leichter ist, ein Verbot zu kontrollieren als festgelegte Regeln.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum das Ministerium die Konsequenzen der Freigabe des Versandhandels weiterhin negiert. Wer die Zulassung des Versandhandels mit europäischem Druck begründet, kann doch nicht ernsthaft an einen regionalen Versand glauben.

Auch die beschwichtigenden Äußerungen der Ministerin, nur wenige würden den Versandhandel in Anspruch nehmen, können nicht beruhigen. Wenn acht Prozent der Versicherten mit chronischen Krankheiten freiwillig (durch Bonusangebote ihrer Krankenkassen motiviert) ihre Arzneimittel über Versandhändler beziehen, macht dies fast 30 Prozent des Umsatzes in den Apotheken aus. Dann kann auch eine Ministerin nicht mehr von einer Ergänzung des bestehenden Systems sprechen, das ist eine Systemveränderung.

Und wenn die Politiker den Menschen die Folgen einer solchen Systemänderung nicht klar machen wollen, dann sollten sie sich nicht wundern, wenn es die Apotheken tun.

Professor Dr. Hartmut Morck
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