Editorial

von Christoph Beck
Präsident der Landesapothekerkammer
Baden-Württemberg
Die Zukunft sichern und gestalten, dieses Ziel haben sich Vorstand und
Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zu Beginn
der Wahlperiode im Jahre 1994 gesetzt. Die Kammer soll ihre Mitglieder nicht in
erster Linie in ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einschränken, sondern
neue Chancen für sie suchen und eröffnen. Mit dieser Intention haben wir im
Frühjahr 1997 auch die Einladung des Sozialministeriums Baden-Württemberg
angenommen, über eine Neugestaltung der Apothekenüberwachung zu diskutieren.
Kollege Dr. Hermann Vogel, Präsident der Bayerischen Apothekerkammer und
Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, hat an dieser Stelle (PZ Nr.9 vom 26.
Februar 1998) den Stand der Diskussion bei der Bundesapothekerkammer zu
diesem Thema wiedergegeben. Seine Worte lassen an Deutlichkeit nichts zu
wünschen übrig. Was die Handlungsempfehlungen für die Apotheker
Baden-Württembergs angeht: Vielen Dank und allen Respekt, Herr Kollege, ich bin
aber sicher, Vorstand und Vertreterversammlung unserer Kammer werden die
richtigen Entscheidungen treffen und die nötigen Schritte unternehmen!
Wir sind mit der Arbeit unserer ehrenamtlichen Pharmazieräte in
Baden-Württemberg sehr zufrieden und wünschen uns keine Änderung dieses
Systems. Wir wollen auch keine Einführung von Gebühren für die
Apothekenbesichtigung - sie ist bisher kostenlos. Das Land beabsichtigt jedoch für
die Zukunft die Einführung von Gebühren.
Zum bisherigen zeitlichen Ablauf. Der Vorstand der Landesapothekerkammer
Baden-Württemberg hatte dem Ministerium bereits im September 1997 mitgeteilt,
daß er die Übertragung der bisher von den Regierungspräsidien wahrgenommenen
Aufgaben auf die Kammer "für den falschen Weg" hält. Im Dezember 1997 hat der
Sozialminister des Landes, Dr. Erwin Vetter, dann persönlich die Initiative ergriffen
und uns intensiv zu weiteren Gesprächen aufgefordert. Unter anderem verwies er auf
die seiner Ansicht nach bestehende Möglichkeit, die Apothekenüberwachung auf
eine Institution wie den TÜV zu übertragen. Unter diesem Aspekt kam ein weiteres
Gespräch zustande, bei dem das Ministerium das von Vogel in seinem Editorial
zitierte Arbeitspapier vorlegte.
Das Papier enthält nichts grundsätzlich Neues, sondern nach circa einem Jahr
Verhandlungsdauer die umfassende Aufstellung aller zur Übertragung vorgesehenen
Aufgaben. Der Zwischenruf vom BAK-Vizepräsidenten kommt etwas spät - BAK
und Vertreterversammlung wurden über die wesentlichen Verhandlungspositionen
bereits in mehreren Sitzungen im Jahre 1997 informiert. Die BAK hat sich mit dieser
Thematik so ausführlich beschäftigt, da sie befürchtet, ein "Modell
Baden-Württemberg" diene als Vorbild auch für andere Kammern.
Unsere Gespräche mit dem Ministerium sind kein Kriegsschauplatz: von einem
"Überwälzen" der Überwachungsaufgabe ist niemals die Rede gewesen. Gegen den
Willen der Kammer wird das nicht geschehen. Wir werden die Politiker im Lande,
wie das bei uns üblich ist, über die Situation informieren und unsere Meinung
gemeinsam mit dem LAV deutlich genug sagen.
Was ist das Ziel unserer Kammer? Wir streben an, die Apotheken vor unnötiger
Bürokratie zu bewahren und sie vor der Willkür von Überwachungsbeamten, die es
leider auch gibt, zu schützen - egal woher sie kommen. Wir bieten an, durch
Einführung von qualitätssichernden Maßnahmen, regelmäßige Eigenkontrollen oder
durch Einführung von überwachungskonformen QM-Systemen zu einer Reduzierung
des Überwachungsaufwandes beizutragen. Die Landesapothekerkammer ist dazu
bereit, Aufgaben und Zuständigkeiten in diesem Bereich zu übernehmen und
gegebenenfalls zum Beispiel Pharmazieräte in dieser Hinsicht zu schulen. Wir gehen
davon aus, daß viele Kolleginnen und Kollegen diesen Weg gerne mitgehen werden.
Denn sie wollen mehr Selbstverantwortung und weniger staatliche Gängelung.
Eine interessante Aufgabe stellt sich in diesem Zusammenhang in den nächsten
Monaten für die BAK, wenn es um die Frage einer Modernisierung der
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auf Initiative des Bundesrats geht. Sowohl
die Frage einer Modernisierung des § 25 als auch der Analysenmethoden, das
bedeutet unter anderem die Befreiung von unnötigen "Museums-Glasgeräten" und
umweltbelastenden Chemikalien, muß unseres Erachtens diskutiert werden - mit
entsprechenden Auswirkungen auf die Überwachung.
Wir haben in dieser Hinsicht unsere Hausaufgaben zu erledigen, sonst wird uns allen
eine ApBetrO und eine Apothekenüberwachung übergestülpt, die uns jahrelange
Bauchschmerzen bereiten werden. Wir müssen uns dabei bewußt sein, daß die
Bundesländer der Ansicht sind, der öffentliche Überwachungsaufwand müsse
verringert werden - ob uns das gefällt oder nicht.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird sich auch in Zukunft nicht
damit begnügen, nur zu verwalten und zu verhindern. Wir werden auf jeden Fall den
steinigen Weg des Mitgestaltens gehen.

© 1997 GOVI-Verlag
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