E-Rezept-Leitfaden für Praxen |
Alexander Müller |
09.01.2024 15:00 Uhr |
Punkt drei aus Sicht des AVNR ist die »Falsche Verordnung«. Manche Ärzte würden Pharmazentralnummern (PZN) aufschreiben, die für Krankenhauspackungen gedacht sind, sogenannte »Jumbopackungen« ohne N-Bezeichnung. Diese seien aber für eine Apotheke vor Ort nicht abrechenbar, so dass eine neue Verordnung erforderlich sei, warnt der AVNR.
Bei Rezepturen würden im Freitext für Zusammensetzung, Diagnose und Dosierung regelmäßig mehrere Token verwendet. Auch solche Rezepte seien dann nicht abrechenbar, da die Verwendung mehrerer Token in einem Rezept nicht möglich ist. Auch in diesen Fällen muss ein neues Rezept ausgestellt werden.
Die Befreiungen der Versicherten werden laut AVNR überwiegend nicht beachtet. »Eine Änderung im Computersystem ist zwar grundsätzlich möglich, aber unverhältnismäßig im Aufwand bei der Apotheke, da durch das Ändern des Token ein ganz neuer Datensatz produziert wird mit der Folge, dass das Rezept noch einmal komplett inhaltlich überprüft werden muss«, so die Kritik.
Und schließlich weist der Verband darauf hin, dass Freitextverordnungen »sehr fehleranfällig« seien und generell zu Schwierigkeiten in der Belieferung führten.
Insgesamt schließt sich der AVNR der Kritik an, die der DAV noch im Dezember in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) adressiert hatte. Die PZ hatte ausführlich über den Brandbrief von Claudia Korf, Geschäftsführerin Wirtschaft bei der ABDA, berichtet. Auch darin ging es um die mangelhafte Datenqualität vieler Verordnungen, eine gewünschte Begrenzung des Freitext-Feldes und vor allem die Forderung nach einem Retaxschutz und mehr Rechtssicherheit für die Apotheken.
Aus Sicht des AVNR kann es nicht sein, dass die Apotheken »im dauernden Spagat zwischen falsch ausgestellten E-Rezepten und dem gleichzeitigen Sicherstellungsauftrag der Arzneimittelversorgung keinen Retaxschutz und in vielen Punkten keine hinreichende Rechtssicherheit haben«. Bis zur Etablierung eines Referenzvalidators und einer einwandfreien Datenqualität der E-Rezepte müsse es eine Friedenspflicht beim Handling von E- Rezepten geben. Und: »Die Kosten für den aktuellen personellen und organisatorischen Mehraufwand müssen den Apotheken erstattet werden«, so der AVNR.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.