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AVNR schreibt an KV
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E-Rezept-Leitfaden für Praxen

Die meisten Probleme mit E-Rezepten, die aktuell die Apotheken belasten, sind nicht technischer Natur – sondern entstehen beim Ausstellen der Verordnungen. Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) hat sich deshalb jetzt direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) gewandt und die größten Schmerzpunkte direkt angesprochen.
AutorAlexander Müller
Datum 09.01.2024  15:00 Uhr
E-Rezept-Leitfaden für Praxen

In den Apotheken treten bei rund jedem fünften E-Rezept noch Probleme auf. Das ist zumindest das Ergebnis einer Umfrage, die der AVNR unter den Mitgliedsapotheken durchgeführt hat. Die Praxen berichten laut einer Erhebung des Ärztenachrichtendienstes ebenfalls noch von Schwierigkeiten.

Der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis beklagt die Mehrbelastung der Apotheken. »Alle an der Umsetzung beteiligten Akteure sind hier gefordert, die Schwachstellen konsequent zu verbessern und baldmöglichst abzustellen.« Ein entscheidender Belastungstest für das E-Rezept werde in den nächsten Wochen kommen. »Dann sind alle Arztpraxen nach den Ferien wieder geöffnet. Die dann steigenden Rezeptzahlen werden die Server der Gematik und der Krankenkassen auf eine Bewährungsprobe stellen«, so Preis.

Der AVNR macht die Ärzteschaft auf die aktuell größten Hürden für eine schnelle und problemlose Versorgung der Patientinnen und Patienten aufmerksam. Die KV soll wiederum die Praxen informieren und auf ein möglichst korrektes Ausstellen von E-Rezepten drängen. 

Falsche Berufsbezeichnung

Eine fehlende Berufsbezeichnung auf dem E-Rezept ist ein Retaxgrund. Und wenn die Berufsbezeichnung händisch eingetragen ist, kann es zu uneindeutigen Angaben kommen. Die Apotheken haben laut Auffassung des GKV-Spitzenverbandes eine diesbezügliche Prüfpflicht, ob die Berufsbezeichnung korrekt aufgetragen ist. Allerdings hatte die ABDA unlängst insofern Entwarnung gegeben, als es auf den Wortlaut nicht ankomme, sofern eine »sinnhafte« Bezeichnung gegeben ist. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) drängt hier auf eine Vorauswahl ohne Freitextfeld. Der AVNR bittet die Ärzteschaft, die Felder bis dahin eindeutig auszufüllen.

Verspätete Signatur

Der zweite Aspekt betrifft die Stapelsignatur. Es gibt offenbar etliche Arztpraxen, die erst mittags die Rezepte vom Vormittag und abends die Rezepte vom Nachmittag signieren. Das führt regelmäßig dazu, dass die E-Rezepte in der Apotheke nicht abgerufen werden können, wenn der Patient direkt nach dem Arztbesuch eine Apotheke aufsucht. Mit einer unmittelbaren Signatur lässt sich dieses Problem leicht aus der Welt schaffen.

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