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Gesetzentwurf

E-Rezept ist ab 2024 Pflicht

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das E-Rezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend einführen. Das sieht der Entwurf des »Gesetzes zur Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) vor.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 20.06.2023  17:00 Uhr
Freie Apothekenwahl darf nicht eingeschränkt werden

Freie Apothekenwahl darf nicht eingeschränkt werden

Zum Schutz der sensiblen medizinischen Daten sollen die Verwaltung und Zuweisung von E-Rezepten laut Entwurf über den E-Rezept-Fachdienst in der Telematik-Infrastruktur (TI) erfolgen. Zugleich sollen Ärzte den E-Rezept-Code (Token) zum Zugang zum E-Rezept auch außerhalb der TI übermitteln dürfen, »wenn dieser Zugangsweg dem Stand der Technik entspricht«.

Zusätzlich müsse gewährleistet sein, dass die freie Apothekenwahl der Versicherten nicht eingeschränkt werde, heißt es im Entwurf. So dürften keine Apotheken oder Gruppen von Apotheken bevorzugt angeschlossen oder für die Versicherten zugänglich gemacht werden. Zudem müssten laut Entwurf die Zuweisungs-, Absprache- und Makelverbote eingehalten werden.

Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber auch erreichen, dass Videosprechstunden breiter eingesetzt und leichter genutzt werden können. Dazu wird die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Arbeitszeit aufgehoben. Stattdessen soll die Vergütung künftig stärker an Qualitätsmerkmalen orientiert werden.

Apotheken dürfen »assistierte Telemedizin« anbieten

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Patienten künftig Anspruch auf die neue Leistung »assistierte Telemedizin« haben. Apotheken sollen dazu Maßnahmen anbieten können. Dazu gehören laut Entwurf folgende Leistungen: Beratung zu ambulanten telemedizinischen Leistungen, Anleitung zur Inanspruchnahme ambulanter telemedizinischer Leistungen sowie Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben zur Unterstützung anlässlich einer ärztlichen telemedizinischen Leistung.

Die Details sowie das Nähere insbesondere zu den räumlichen und technischen Voraussetzungen der Apotheken, zur Durchführung der Maßnahmen, zur Vergütung und zur Abrechnung sollen die Verbände mit dem GKV-Spitzenverband regeln. Kommt innerhalb eines Jahres keine Einigung zustande, soll die Schiedsstelle entscheiden. Einmal im Jahr soll der GKV-Spitzenverband das BMG über den Stand der Versorgung mit Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken informieren.

Weiterhin will das BMG Hürden bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPA) abbauen. Dies soll durch die Umstellung auf die Widerspruchslösung («Opt-out«) gelingen. Patienten erhalten dabei die EPA automatisch, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Zugleich soll die EPA eine freiwillige Anwendung bleiben, heißt es im Gesetzentwurf. Weiterhin will das BMG mit dem Gesetz die Cybersicherheit erhöhen, die Interoperabilität verbessern und den Innovationsfonds weiterentwickeln.

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