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Gesetzentwurf

E-Rezept ist ab 2024 Pflicht

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das E-Rezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend einführen. Das sieht der Entwurf des »Gesetzes zur Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) vor.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 20.06.2023  17:00 Uhr

Ab 1. Juli dieses Jahres sollen Patienten in den Apotheken elektronische Verordnungen mit ihrer Versichertenkarte abrufen können. Das hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) bereits am 12. Juni angekündigt. Am heutigen Dienstag hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf des »Gesetzes zur Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) vorgelegt. Damit will das BMG die digitale Transformation im Gesundheitswesen vorantreiben. Der Entwurf sieht unter anderem vor, das E-Rezept weiterzuentwickeln und verbindlich einzuführen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sollen laut Entwurf die Pflicht erhalten, Vertragsärzte und Vertragszahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich über elektronische Verordnungen zu informieren. Damit sollen Ärzte und Zahnärzte laut BMG bis zum 1. Januar 2024 technisch und organisatorisch in die Lage versetzt werden, ihrer Pflicht nachzukommen, E-Rezepte auszustellen. Das Ministerium will Vertragsärzte und Vertragszahnärzte zudem verpflichten, am Ende jedes Quartals über den Anteil der E-Rezepte an der Gesamtzahl der Verordnungen zu informieren.

Kassen dürfen eigene E-Rezept-Apps anbieten

Die Krankenkassen sollen künftig eigene E-Rezept-Apps anbieten dürfen, über die die Versicherten auf elektronische Verordnungen zugreifen und diese einlösen können – auch das sieht der Referentenentwurf vor. Demnach sollen die Kassen selbst entscheiden können, ob sie eigene E-Rezept-Apps anbieten oder ihren Versicherten den Zugriff als zusätzliche Funktionalität der Benutzeroberfläche ermöglichen, die sie ihnen bereits für den Zugriff und die Verwaltung der elektronischen Patientenakte (EPA) zur Verfügung stellen. Bei beiden Optionen – der EPA-App oder der Kassen-E-Rezept-App – müssen die Kassen sicherstellen, dass die Anwendung »dieselben technischen Anforderungen sowie Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben berücksichtigt, die die Gesellschaft für Telematik für die von ihr angebotene E-Rezept-App festgelegt hat«, heißt es im Entwurf.

Die Kassen werden zudem verpflichtet, ihre Versicherten über die Besonderheiten des elektronischen Rezepts zu informieren. Damit sollen sie die Patienten in die Lage versetzen, auf E-Rezepte zuzugreifen und diese einzulösen. Damit die E-Rezepte elektronisch übermittelt werden können, sollen die Kassen den Versicherten einen Freischaltcode ausstellen.

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