Durchbruch bei Präqualifizierung |
Alexander Müller |
22.01.2024 11:20 Uhr |
Der Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken bei apothekenüblichen Hilfsmitteln rückt näher. / Foto: Adobe Stock/klick61
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat die Regierung Apotheken von der Pflicht zur Präqualifizierung ausgenommen, sofern es um die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel geht. Was genau darunter fällt, mussten DAV und GKV-SV allerdings zunächst in Verhandlungen klären.
Zu Beginn lagen die Parteien weit auseinander, doch laut dem DAV-Vorsitzenden Hans-Peter Hubmann ist nun der Durchbruch gelungen: »Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten.« Dies sei ein Erfolg der Selbstverwaltung.
Wenn die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen, sei die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln schon bald Geschichte, so Hubmann. »Das ist eine Forderung, die wir als Deutscher Apothekerverband schon seit Jahren an die Politik herantragen. Endlich wird sie nun Realität!«
Die Details der Verhandlungslösung sollen erst kommuniziert werden, wenn die jeweiligen Gremien das Ergebnis bestätigt haben. »Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein«, kündigte Hubmann an.
Um Hilfsmitteln abgeben zu dürfen, müssen sich Apotheken bislang präqualifizieren. Das wurde in der Branche seit Jahren kritisch gesehen, da Approbation, die hohen Auflagen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie regelmäßige Revisionen ohnehin eine hohe Qualität sicherstellen. Mit dem ALBVVG ist der Gesetzgeber der Forderung der Apotheken zwar nachgekommen – abgeschafft war die Präqualifizierung aber damit keineswegs. Für die Apotheken bedeutete das, dass auch turnusgemäß anfallende Audits weiter gemacht werden müssen.
Mit der Einigung könnten die Apotheken nun endlich von dieser bürokratischen Last befreit werden. Eine mögliche Hürde gibt es aber noch: Ein Sanitätshaus hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG einzulegen, weil aus Sicht der anderen Dienstleister die Apotheken im Vorteil wären.
Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ist sehr erfreut über die daraus resultierenden Erleichterungen für die Apothekenteams: »Die Apotheken stehen unter einem unheimlichen wirtschaftlichen Druck. Hinzu kommt die belastende und anstrengende Lieferengpass-Krise – gepaart mit dem Fachkräftemangel bringen unnötige, bürokratische Verfahren die Apothekenteams oft an ihre Grenzen. Durch den längst überfälligen Wegfall der Präqualifizierung haben die Apotheken nun wenigstens ein Ärgernis weniger.«
Die ABDA-Präsidentin kündigte an, in den kommenden Monaten weiter für den Berufsstand zu kämpfen: »Wie alle anderen Leistungserbringer haben auch wir das Recht auf einen Inflationsausgleich und eine damit verbundene, deutliche Honoraranpassung. Außerdem können wir es nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Plänen durchkommt, die die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sofort und spürbar ausdünnen würden.«