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Überwachung der Ausgangsbeschränkungen
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Drohnen zur Pandemie-Bekämpfung

Drohnen, die Ausgangsbeschränkungen kontrollieren und zum Zuhausebleiben aufrufen: Im Ausland ist das in der Corona-Krise mancherorts schon gängige Praxis geworden. In Deutschland ist der Einsatz von Drohnen zur Kontrolle von im Kampf gegen das Coronavirus verhängten Einschränkungen bislang noch eher eine Ausnahme.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 10.04.2020  09:00 Uhr

In Nordrhein-Westfalen testen zurzeit zehn Polizeibehörden den Einsatz von jeweils zwei Drohnen - in Düsseldorf und Dortmund zuletzt auch im Zuge der Corona-Krise, wie eine Sprecherin des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste sagte. Die kleinen Flugobjekte würden unter anderem eingesetzt, um Orte abzusuchen und Menschen an beliebten Sammelpunkten per Lautsprecher vor den gesundheitlichen Risiken allzu großer Nähe zu warnen. Letzteres sei vergleichbar mit Durchsagen eines Streifenwagens.  Ein Sprecher der Düsseldorfer Polizei betonte, dass die Kamera der Drohne nicht zur Identifizierung Einzelner diene: »Es werden auch keine Bilder gespeichert.« Es gehe nur um Übersichtsaufnahmen - vor allem bei schwer zu überblickenden Gebieten. Die Reaktionen der Menschen seien »durchaus positiv«. Viele zeigten sich auch an der Technik interessiert. Ob die Drohnen auch am Osterwochenende eingesetzt werden, können die Behörden in Düsseldorf und Dortmund noch nicht sagen: Dies sei »lageabhängig«. Wenn das Drohnen-Team gerufen werde, stehe es bereit.

Die beiden großen Polizeigewerkschaften halten Drohnen für ein mögliches Instrument, um Ausgangsbeschränkungen zu überwachen. Man würde den Einsatz der Flugobjekte »sehr begrüßen«, hieß es von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).  Auch aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) können Drohnen in bestimmten Situationen sinnvoll sein. »Wir müssen aber sensibel sein«, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. »Drohnen sind ein neues Einsatzmittel und könnten bei vielen Bürgern den Eindruck erwecken, wir seien auf dem Weg in den Überwachungsstaat.«

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, erklärte: »Grundsätzlich gelten für den Einsatz von Drohnen die gleichen datenschutzrechtlichen Regeln wie für die Videoüberwachung.« Die Polizei dürfe Drohnen nur zweckgebunden einsetzen, um konkrete Aufgaben zu erfüllen. »Das schließt einen anlasslosen und flächendeckenden Einsatz aus.«

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