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Online-Praxis

DrEd plant deutsche Geschäftsstelle

Die Zeichen für Anbieter telemedizinischer Leistungen stehen günstig. Mit der gesetzlich geplanten Rücknahme des derzeit gültigen Fernverschreibungsverbots ohne persönlichen Erstkontakt von Arzt und Patient dürfte die Fernbehandlung erheblich an Fahrt gewinnen. Die Online-Praxis DrEd plant bereits eine deutsche Geschäftspräsenz.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 10.01.2019  17:02 Uhr

Die in London ansässige Ärzteplattform DrEd will in Deutschland eine Geschäftsstelle einrichten. Nach Angaben der »Ärztezeitung« hat Firmengründer und Geschäftsführer David Meinertz entsprechende Schritte angekündigt und zwar »im ersten oder zweiten Quartal dieses Jahres«.

Anlass für den Vorstoß ist die Lockerung des Fernbehandlungsverbots, für das sich der Deutsche Ärztetag im Mai 2018 in Erfurt ausgesprochen hatte. Vor diesem Hintergrund soll es künftig auch Apothekern wieder erlaubt sein, Rezepte von Patienten einzulösen, die ausschließlich per Fernverschreibung ausgestellt wurden. Bislang dürfen Apotheken Rezepte nur nach einem persönlichen Erstkontakt zwischen Arzt und Patient bedienen. Um die Telemedizin und insbesondere das elektronische Rezept voranzutreiben, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diese 2016 eingeführte Regelung im Arzneimittelgesetz (§48 AMG) kippen.

Der Standort der deutschen DrEd-Geschäftsstelle soll entweder in Schleswig-Holstein oder in Baden-Württemberg sein, wie DrEd auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung bestätigte. Diese beiden Bundesländer gelten in Sachen erweiterter Fernbehandlung als Vorreiter – die Ärzteschaft hatte hier als erste Bereitschaft gezeigt, die medizinische Behandlung per Online-Video oder Telefon auszubauen.

In Baden-Württemberg ist die Ärzteplattform DrEd zudem bereits seit Mai 2018 im Rahmen eines Modellprojekts mit einer deutschen Niederlassung in die medizinische Versorgung eingebunden. Für die Dauer von zwei Jahren steht  Bürgern dort die Möglichkeit offen, eine ausschließliche Fernbehandlung durch baden-württembergische Ärzte zu nutzen. Wie bei DrEd üblich, beantwortet der Patient dazu bei der Kontaktaufnahme zunächst einen medizinischen Fragebogen. Die Ärzte beurteilen danach, ob eine telemedizinische Beratung und Behandlung sinnvoll ist oder ob der Patient an eine Praxis verwiesen werden muss. Im Falle einer Fernbehandlung kann der Arzt gegebenenfalls auch eine Verordnung ausstellen.

Bislang können solche Verordnungen jedoch nur als Privatrezept erfolgen. Angesichts der angekündigten Gesetzesanpassung will DrEd »mittelfristig auch Leistungen für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen«, so Meinertz in der »Ärztezeitung«. Für eine bessere Verhandlungsposition mit Kassen und anderen Beteiligten müsse man »vor Ort sein«.

Seit mittlerweile acht Jahren bietet die nach eigenen Angaben »größte Online-Arztpraxis Europas« nun von London aus ihre Dienste an. Neben Deutschland und England werden die Märkte Frankreich, Österreich, Schweiz und Irland bedient, insgesamt habe der Dienst bereits mehr als 2 Millionen Sprechstunden geleistet, in Deutschland waren es dem Unternehmen zufolge bislang rund 400.000.

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