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LAK Hessen fordert RxVV

Dramatische Vorfälle nach Onlinekäufen

Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel – kurz RxVV – hatten Union und SPD in ihrer vorherigen Koalition angekündigt, aber nie umgesetzt. Die Landesapothekerkammer Hessen würde gern einen neuen Anlauf nehmen. Doch die rechtlichen Hürden sind nach wie vor hoch.
Alexander Müller
04.07.2025  14:32 Uhr
Dramatische Vorfälle nach Onlinekäufen

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Jahr 2018 steht es schwarz auf weiß: »Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.« Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ging das Thema jedoch nicht an – auch wegen juristischer Bedenken aus dem SPD-geführten Justizministerium.

Im aktuellen Koalitionsvertrag taucht das RxVV als Vorhaben gar nicht mehr auf, obwohl das Apothekenkapitel diesmal ziemlich umfangreich ist. Schamim Eckert, seit Januar Vizepräsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, findet das Thema aktueller denn je. Schließlich könnte der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juli ein folgenschweres Urteil über die Preisbindung sprechen und damit den Versandhändlern weiter den Weg ebnen.

Vor allem aber mit Blick auf die Arzneimittelsicherheit will Eckert den Rx-Versandhandel verboten wissen. Einen entsprechenden Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT) bereitet die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) vor. Bei der ABDA-Mitgliederversammlung am Dienstag führte die Kammervize schon einmal eindringlich aus, warum aus ihrer Sicht die Integrität der Arzneimittelversorgung auf dem Spiel steht.

»Schleichender Kontrollverlust«

Eckert nimmt einen »schleichenden Kontrollverlust« wahr. Mit wenigen Klicks ließen sich heute Medikamente wie Tilidin, Cannabis oder Ozempic bestellen, »über Online-Plattformen ohne Beratung, ohne Kontrolle, ohne Rücksicht auf Risiken oder Menschenleben«.

Eckert schilderte in der ABDA-Mitgliederversammlung den Fall eines 16-jährigen anorektischen Mädchens mit einem BMI von 16, die sich online Ozempic bestellt hatte und in der Notaufnahme gelandet war. In einem anderen Fall habe ein 13-Jähriger sich einen Codeinsaft zur Partydroge gemixt – bestellt im Internet, geliefert an die Packstation. Die Folge: Reanimation, künstliches Koma, Intensivstation. »Das sind keine Einzelfälle. Das ist ein Systemversagen«, so Eckert.

Die Leidtragenden seien die Patientinnen und Patienten. Während die große Mehrheit der EU-Staaten den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel verbiete, sei in Deutschland die Verantwortungskette zwischen Arzt, Apotheker und Patient durchbrochen und durch eine anonyme Lieferkette ersetzt. »Das ist kein Fortschritt. Das ist ein Rückschritt. Und es ist gefährlich«, so Eckert.

Sie fordere ein Rx-Versandverbot nicht aus Eigennutz, sondern aus Verantwortung. Die Deregulierung des Marktes in den USA habe zur Opioidkrise geführt mit Tausenden Toten und Millionen Abhängigen. Deshalb will Eckert »die rote Linie ziehen« und den Rx-Versandhandel wieder verbieten.

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