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Referentenentwurf zur AMVV

Dosierung soll auf das Rezept

Künftig soll auf jedem Rezept zwingend auch eine Angabe zur Dosierung stehen. Das sieht eine geplante Novelle der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) vor, die nun als Entwurf vorliegt. Die Apotheker haben dies schon lange gefordert.
Ev Tebroke
05.06.2019  11:14 Uhr

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant ein Update der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV). Der nun vorliegende Referentenentwurf sieht vor, künftig die Angabe der Dosierung auf jedem Rezept für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel verpflichtend zu machen.

Die geplanten Änderungen betreffen konkret § 2 AMVV Absatz 1. Die Angabe der Dosierung soll jedoch nicht erfolgen müssen, »wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat«, so der neue Wortlaut .

Die geplante 18. Verordnung zur Änderung der AMVV setzt damit eine langjährige Forderung der Apotheker um. Der Berufsstand hatte bereits 2007 auf seiner Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst, das BMG zu einer solchen Änderung aufzufordern. Der Vorschlag der ABDA, eine verpflichtende Dosierungsangabe auf dem Rezept vorzusehen, war dann 2014 vom Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht befürwortet worden.

Künftig müsste etwa bei rund 365 Millionen Verschreibungen die Angabe der Dosierung erfolgen, schätzt das BMG. Es bezieht sich dabei auf die Zahlen des Arzneiverordnungs-Reports 2018. Demnach wurden im Jahr 2017 rund 664 Millionen Verschreibungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgestellt. Rechne man 10 Prozent für den Bereich der Privaten Krankenversicherung hinzu ergebe dies eine Gesamtsumme von rund 730 Millionen Verschreibungen, heißt es. Dabei geht das BMG davon aus, »dass bei der Hälfte aller Verschreibungen ein Medikationsplan oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt«. Grundsätzlich werde die Akzeptanz des Medikationsplans in den kommenden Jahren steigen, sodass der Aufwand für das Vermerken der Dosierung weiter abnehmen dürfte.

Für die Ärzte entsteht durch die verpflichtende Angabe der Dosierung auf dem Rezept laut BMG ein Erfüllungsaufwand in Höhe von jährlich rund 108 Millionen Euro. Zur Kompensation im Rahmen der »One in, one out«-Regel prüfe das Ministerium Entlastungen in anderen Regelungsbereichen, heißt es im Entwurf.

Die ABDA informiert die Mitgliedsorganisationen nun über die Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese müsste bis spätestens 26. Juni 2019 erfolgen.

 

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