Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Bundesgerichtshof zu Rx-Boni

Doc Morris hat weiter Chance auf Schadenersatz durch Kammer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf noch einmal mit dem Rechtsstreit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und Doc Morris befassen muss. Der Versender hat damit weiter eine Chance auf Schadenersatz. 
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 06.11.2025  11:16 Uhr

Im Schadenersatzstreit zwischen dem Versender Doc Morris und der Apothekerkammer Nordrhein stand heute die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Die Karlsruher Richter haben das Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf aufgehoben und in Teilen zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.  

Über zwei der insgesamt fünf durch die AKNR erwirkten einstweiligen Verfügungen und die Revisionskosten soll das Oberlandesgericht noch einmal entscheiden. Der Versender hat damit nach wie vor eine Chance, eine Entschädigungszahlung von der Kammer zu erhalten.

In dem Prozess geht es um eine Schadenersatzklage von Doc Morris gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Die Kammer hatte ab 2013 verschiedene Werbe- und Rabattaktionen des Versenders gerichtlich stoppen lassen, direkte Prämien bei der Rezepteinlösung, aber auch Gutscheine für spätere OTC-Einkäufe.

Das Landgericht Köln hatte seinerzeit eine ganze Reihe einstweiliger Verfügungen erlassen, teilweise wurden sogar rechtskräftig Ordnungsgelder wegen neuerlicher Verstöße ausgesprochen.

Doch dann entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016, dass die damals im Arzneimittelgesetz (AMG) verankerte Rx-Preisbindung für EU-Versender nicht gilt. Doc Morris holte in der Folge zum Gegenschlag aus und klagte vor dem Landgericht Düsseldorf auf Schadenersatz gegen die Kammer – rund 18 Millionen Euro forderte der Versender wegen angeblich erlittener Verluste aufgrund der Klagen.

Fragen an den EuGH 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Klage im Grunde nach stattgegeben, die Kammer ging in Revision. Der Bundesgerichtshof entschied nicht sofort selbst, sondern schickte im Sommer 2023 eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Antwort aus Luxemburg: Die Mitgliedstaaten dürfen Boni verbieten, die den Arzneimittelverbrauch antreiben können – also etwa Gutscheine für spätere Einkäufe, die bei der Rezepteinlösung gewährt werden. Direkte Rx-Boni auf die Zuzahlung seien dagegen möglich.

In der mündlichen Verhandlung im Juli dieses Jahres ließ der BGH noch durchblicken, dass er vier der fünf damals erlassenen einstweiligen Verfügungen für gerechtfertigt hält. Auch Doc Morris wollte sich nicht mehr in jeder Frage verkämpfen, wenn Verstöße gegen den EU-Arzneimittelkodex im Raum stehen. Aber der Vorsitzende BGH-Richter sagte schon damals: »Es ist kompliziert.«

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa