Doc Morris gewinnt Schadenersatz-Berufung gegen Kammer |
Der Urteilstenor des OLG liegt der PZ nun vor. Darin legt das Gericht fest, dass die AKNR der Klägerin allen »Schaden zu ersetzen hat, der der Klägerin bis einschließlich 31. Dezember 2016 infolge der Vollziehung der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln« entstanden ist. Die Urteilsgründe liegen allerdings noch nicht vor. Und: Die Kammer kann auch gegen dieses Urteil nochmals in Revision gehen, dann vor dem Bundesgerichtshof. Dem Vernehmen nach will die Kammer diesen Weg auch gehen.
Bei dem jetzt vorliegenden Urteil handelt es sich allerdings nur um ein sogenanntes Grundurteil. Das heißt: Das OLG hat der Berufung erst einmal grundsätzlich stattgegeben, aber noch nichts zur Höhe einer möglichen Schadenersatz-Zahlung entschieden. Diese müsste in einem Endurteil festgeschrieben werden. Ob es überhaupt zu einem solchen Endurteil kommen kann, hängt vom Ausgang des zu erwartenden BGH-Revisionsverfahrens ab. Und selbst wenn es dazu kommt, müsste DocMorris dann vor dem OLG einen konkreten Schaden in der geltend gemachten Höhe nachweisen.