Doc Morris gewährt »ab sofort« wieder Boni |
Cornelia Dölger |
17.07.2025 10:36 Uhr |
Der Versender sieht sich durch das Urteil bestätigt. / © DocMorris
»Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal mehr«, sagt Doc-Morris-CEO Walter Hess. Doc Morris sieht das Urteil im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im Oktober 2016 in einer Grundsatzentscheidung die Rx-Preisbindung für EU-Versender, die nach Deutschland liefern, aufgehoben hatte. Dass der BGH in dieselbe Richtung geht, hatte sich schon in der mündlichen Verhandlung im vergangenen Mai abgezeichnet. Der I. Zivilsenat hatte »harte Fakten« verlangt, die eine Marktbeschränkung durch die Preisbindung rechtfertigten.
Heute gab der BGH dann der Revision von Doc Morris statt, womit das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zum Boniverbot bei der Rx-Abgabe aufgehoben wurde. Die zugrunde liegende Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen.
Doc Morris kündigte in einer ersten Reaktion an, weiter Boni zu gewähren. »Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun. Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf 3,30 Euro erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung«, so Hess.
Der Bonus werde »ab sofort« wieder gewährt und gelte bei Online-Bestellungen für alle Medikamente auf Rezept. Er wird laut Doc Morris dem Kundenkonto gutgeschrieben und automatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt.