Doc-Morris-Chef will Rx-Boni durchsetzen |
Cornelia Dölger |
15.07.2024 12:36 Uhr |
Hierauf pochte Hess gegenüber der PZ. Vor dem Hintergrund der aktuellen Klage der Freien Apothekerschaft (FA) gegen das Bonusmodell von Shop Apotheke betonte der CEO, der EuGH sei der richtige Ort, um über die europarechtskonformen Bedingungen des Wettbewerbs im deutschen Apothekenmarkt zu entscheiden.
Rückenwind hatte die Apothekerseite ihrerseits durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München bekommen, das im März 2024 entschied, die deutsche Arzneimittelpreisbindung verstoße nicht gegen EU-Recht – jetzt nicht und auch 2016 nicht, als der EuGH das folgenschwere Urteil fällte.
Der EuGH hatte 2016 für einen freien Preiswettbewerb plädiert. Dabei führte er zwar an, dass EU-Versender, die in Deutschland agieren, sich ansonsten nur schwer auf dem deutschen Markt behaupten könnten. Gleichzeitig mahnte er aber an, dass ihm zu wenige Argumente der klagenden Parteien für die Preisbindung vorlägen. Dass sich das OLG München später für eine genauere Auskunft der Bundesregierung in der Sachlage interessierte, gab den Kritikern des EuGH-Urteils Rückenwind; die Apothekerseite wertete das OLG-Urteil jetzt als »Etappensieg«.
Hess sagte der PZ, dass Doc Morris sowie Shop Apotheke am 6. Juli 2023 Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht hätten. Die Beschwerde richte sich gegen die im Rahmen VOASG verabschiedeten Rx-Preisregeln in Verbindung »mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung in Deutschland«.
Dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) laut Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) PTA-Vertretung in Filialen vorsieht, in denen Approbierte nur noch stundenweise vor Ort sein müssen, hält Hess für unproblematisch. »Der Gesetzentwurf führt ja nicht zu Apotheken ohne Apotheker«, so seine Einschätzung. Für jede Betriebsstätte bleibe ein Apotheker verantwortlich, der auch eine gewisse Zeit vor Ort sein solle.
Grundsätzlich gehe der Reformentwurf aus seiner Sicht in die richtige Richtung, betonte Hess, etwa was den Bürokratieabbau und die Vereinfachung des Apothekenbetriebs angehe. »Flexiblere Öffnungszeiten, die einfache Gründung von Zweigapotheken oder weiter von der Hauptapotheke entfernten Filialen können zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung ebenso beitragen wie etwas weniger strenge Auflagen zur physischen Anwesenheit des Apothekeninhabers.« Wie man höre, sähen das ja auch viele Apothekeninhaber in Deutschland positiv, meinte Hess, ohne darauf einzugehen, wen genau er dazu befragt hat.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.