Digitalgesetze passieren Bundesrat |
Vorankommen soll auch die Forschung auf der Basis von Gesundheitsdaten. Dafür genehmigte der Bundesrat heute ein weiteres Gesetz das ermöglicht, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten in E-Akten ist wieder ein »Opt-out« geplant: Sie sollen zunächst eine Einstellung für »Datenspenden« bekommen, die man aber ablehnen kann.
Außerdem will die Regierung Angebote der Telemedizin ausbauen – das kann auch in ländlichen Regionen Lücken schließen. Dafür sollen Regelungen wegfallen, die den Praxen bisher nur für ein begrenztes Angebot eine Vergütung durch die Kassen sichern. Ausgeweitet werden soll das Angebot bestimmter Gesundheits-Apps, die Patienten auf Rezept bekommen können.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.