Digitalgesetze passieren Bundesrat |
Der Bundesrat berät am Freitag über mehrere Digitalisierungsvorhaben. / Foto: Bundesrat
Das E-Rezept ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung seit Jahresbeginn in praktisch allen Apotheken und Praxen angekommen. Allein im Januar lösten Patienten nach Angaben der Gematik knapp 36 Millionen elektronische Verschreibungen ein. Die verpflichtende Nutzung regelt ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das heute auch vom Bundesrat gebilligt wurde. Das Gesundheitsministerium hatte die Akteure des Gesundheitswesens vorab darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen ab 1. Januar 2024 gegeben seien, so dass die Pflicht schon ab dann greife. Hintergrund ist, dass sie nach bisheriger Gesetzeslage eigentlich auch schon ab Anfang 2022 bestanden hätte.
Das Gesetz soll außerdem der elektronischen Patientenakte (EPA) zum Durchbruch verhelfen. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer, man lehnt es für sich ab. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen.
Was Ärzte und Ärztinnen einstellen und wer worauf zugreifen darf, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen. Ohne Smartphone soll man die EPA laut Ministerium in ausgewählten Apotheken einsehen können. Ombudsstellen der Kassen sollen Versicherte unterstützen, die die EPA nicht per App verwalten.
Versicherte können zudem ihre mit Smartwatches oder Fitness Trackern gesammelten Daten wie Schrittzählung, Herzfrequenz, Schlafqualität, Köpertemperatur an ihre Krankenkassen übermitteln, um sie in der ePA speichern zu lassen.
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Gesetze stellten die Weichen dafür, dass digitale Lösungen wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen auch einen spürbaren Nutzen bieten. Jetzt brauche es eine schnelle Umsetzung. »Die elektronische Patientenakte wird nur ein Erfolg und selbstverständlich zum Arztbesuch dazugehören, wenn alle wichtigen Daten dort abgelegt werden«, sagte Baas.
Gesundheitsminister Lauterbach hat deutlich gemacht, dass es um eine Aufholjagd gehe, damit Deutschland nach vielen Verzögerungen Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finde. Der Kernpunkt sei, bisher verstreute Daten aus früheren Behandlungen zusammenzuführen. Das soll Ärztinnen und Ärzten bessere Behandlungen ermöglichen und Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Patientinnen und Patienten sollen so auch selbst einen leichten Einblick bekommen, welche Daten ihren Akten sind.
Vorankommen soll auch die Forschung auf der Basis von Gesundheitsdaten. Dafür genehmigte der Bundesrat heute ein weiteres Gesetz das ermöglicht, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten in E-Akten ist wieder ein »Opt-out« geplant: Sie sollen zunächst eine Einstellung für »Datenspenden« bekommen, die man aber ablehnen kann.
Außerdem will die Regierung Angebote der Telemedizin ausbauen – das kann auch in ländlichen Regionen Lücken schließen. Dafür sollen Regelungen wegfallen, die den Praxen bisher nur für ein begrenztes Angebot eine Vergütung durch die Kassen sichern. Ausgeweitet werden soll das Angebot bestimmter Gesundheits-Apps, die Patienten auf Rezept bekommen können.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.