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Corona-Impfpriorisierung

Diese Vorerkrankten werden bevorzugt geimpft

Bislang hatte die  Ständige Impfkommission (STIKO) nur wenige konkrete Vorerkrankungen genannt, die eine bevorzugte Impfung begründen. Im Entwurf für die zweite Aktualisierung wird sie präziser.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 28.01.2021  18:00 Uhr

In der noch gültigen ersten Aktualisierung ihrer Empfehlung zur Covid-19-Impfung nannte die Ständige Impfkommission nur wenige Gruppen bezüglich ihrer Vorerkrankungen ganz konkret: Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die in einer Institution leben sowie Personen mit Down-Syndrom in Gruppe 2, sowie Personen nach Organtransplantationen oder »mit anderen Vorerkrankungen mit hohem Risiko« in Gruppe 3. Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe gehören zur Gruppe 4. In der Begründung zur Empfehlung finden sich genauere Daten, aber keine konkrete Auflistung.

Nun hat die Kommission einen Entwurf zur Aktualisierung der Empfehlungen vorgelegt, vor allem in Anbetracht der für Freitag erwarteten Zulassung des Astra-Zeneca-Impfstoffs, aber auch mit anderen Aspekten. In der neuen Version sind eine ganze Reihe von Vorerkrankungen konkret genannt. Die STIKO betont, es könnten nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. »Es obliegt daher den für die Indikationsstellung Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht explizit im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren«, heißt es im Entwurf der zweiten Aktualisierung. Dies betreffe zum Beispiel Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein hohes beziehungsweise erhöhtes Risiko angenommen werden kann. »Dies trifft auch für Personen zu, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nicht mehr gleich wirksam geimpft werden können (zum Beispiel bei unmittelbar bevorstehender Chemotherapie)«, so die STIKO.

Darüber hinaus seien Einzelfallentscheidungen möglich, wenn berufliche Tätigkeiten beziehungsweise Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen. Die STIKO betont jedoch: »Diese Öffnungsklausel darf nicht missbraucht werden, um ungerechtfertigterweise eine Impfung durchzuführen und somit stärker gefährdeten Personen die Impfung vorzuenthalten.«

Zu den Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko (weiterhin Gruppe 3) sind aufgezählt:

  • Zustand nach Organtransplantation
  • Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen in chemotherapeutischer und/oder strahlenmedizinischer Behandlung
  • interstitielle Lungenerkrankungen
  • psychiatrische Erkrankungen (bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression)
  • Demenz
  • Diabetes mellitus mit einem HbA 1c ≥ 58 mmol/mol bzw. ≥ 7,5 Prozent
  • COPD und andere ähnlich schwere Lungenerkrankungen
  • Adipositas (BMI > 30kg/m 2 )
  • chronische Lebererkrankungen inklusive Leberzirrhose
  • chronische Nierenerkrankungen

Zu den Personen mit Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko (weiterhin Gruppe 4) zählen:

  • Diabetes mellitus mit HbA 1c <58 mmol/mol bzw. <7,5 Prozent
  • Arrhythmie/Vorhofflimmern
  • koronare Herzkrankheit
  • Herzinsuffizienz
  • HIV-Infektion
  • Autoimmunerkrankungen
  • Krebserkrankungen in behandlungsfreier Remission
  • arterielle Hypertonie
  • rheumatologische Erkrankungen
  • Asthma bronchiale
  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex und andere chronische neurologische Erkrankungen

Außerdem zu Gruppe 4 gehören engste Kontaktpersonen der Vorerkrankten. Erst vor Kurzem hatten verschiedene internistische Fachgesellschaften gefordert, Patienten mit schweren Vorerkrankungen beim Impfen weiter vorzuziehen. Nach ihrer Definition, teilweise basierend auf eigens eingerichteten Covid-Registern, hängt das Risiko für eine schwere Infektion auch von der Art der Medikation ab.

Da im Moment noch nicht einmal die Impfung der Gruppe 1 abgeschlossen ist, werden sich die Patienten mit Vorerkrankungen wohl noch eine Weile gedulden müssen und sollten auf die Angaben der Regionalbehörde achten, ab wann und wo sie einen Termin machen können. Möglicherweise kann dann bereits bei den Haus- und Fachärzten geimpft werden.

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