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Off-Label-Einsatz

Diese Medikamente könnten bei Long Covid helfen

Seit Ende 2023 arbeitet eine Expertengruppe am BfArM daran, Empfehlungen für Arzneistoffe zu erstellen, die für Long-Covid-Patienten auch außerhalb der Zulassung verordnet und erstattet werden können. Nun gibt es erste positive Empfehlungen.
AutorKontaktPZ
Datum 13.05.2025  13:30 Uhr

Im September 2023 hatte ein Runder Tisch beim Bundesgesundheitsministerium beschlossen, dass Long-Covid-Patienten einen erleichterten Zugang zu Arzneimitteln erhalten sollen. Zugelassen ist bislang kein einziges Medikament speziell für Long Covid. Daher wurde eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die die Evidenzlage für den Einsatz verschiedener Arzneimittel bei Long Covid bewerten soll. 

Zum einen wurde ein Therapiekompass erarbeitet mit Empfehlungen zur symptomorientierten Arzneimitteltherapie bei Long Covid, was einem In-Label-Use entspricht. Zum Beispiel können Benzodiazepine wie Lorazepam kurzfristig bei Angst-, Spannungs- und Erregungszuständen infolge einer Covid-19-Erkrankung eingesetzt werden oder Analgetika wie Paracetamol, Metamizol und Ibuprofen bei Long-Covid-Schmerzen.

Zusätzlich sollen evidenzbasierte Therapieempfehlungen zum Off-Label-Use bei der spezifischen Behandlung von Long Covid erstellt werden. Hier hat die Expertengruppe nun erste positive Empfehlungen ausgesprochen, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Protokoll der Sitzung vom 2. April hervorgeht. Positiv bewertet wurden:

  • Agomelatin bei Fatigue
  • Ivabradin bei POTS (posturales orthostatisches Tachykardie-Syndrom)
  • Naltrexon (Low Dose) bei Fatigue
  • Vortioxetin bei kognitiven Defiziten
  • Metformin zur Prophylaxe von Long Covid innerhalb von drei Tagen nach Diagnosestellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bei Patientinnen und Patienten mit dem Risikofaktor Übergewicht/Adipositas.

Für Agomelatin sei zudem aufgrund der zugrundeliegenden Studiendaten eine Ausweitung der Empfehlung auf die Behandlung bei postviralem ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) vorgesehen.

Für jeden dieser Wirkstoffe soll die Expertengruppe nun eine separate Ausarbeitung mit konkretem Indikations-Wortlaut der jeweiligen Off-Label-Anwendung erstellen. Diese sollen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als wissenschaftliche Bewertungsgrundlage für die Beschlussfassung über die Aufnahme in die Arzneimittelrichtlinie dienen. Bei entsprechendem Beschluss könnten die Wirkstoffe verordnungsfähig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Die Bewertungsvorschläge sollen voraussichtlich in diesem Monat auf der BfArM-Website zur Kommentierung durch Fachkreise veröffentlich werden. Voraussichtlich Juni/Juli sollen die finalisierten Bewertungen an den G-BA gehen.

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