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Ex-AvP-Chef ist insolvent
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Die Jagd auf Wettsteins Vermögen

Das AvP-Insolvenzverfahren ist mit dem konsentierten Vergleich zu den Aussonderungsrechten einen großen Schritt weiter. Parallel hat jetzt das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen den früheren AvP-Chef Mathias Wettstein eingeleitet. Die geschädigten Apothekerinnen und Apotheker zählen hier wiederum indirekt zu den Gläubigern – müssen sich aber mit dem Finanzamt um die Reste von Wettsteins Vermögen streiten.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 26.10.2023  12:00 Uhr
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Wettstein musste Steuerschulden in Millionenhöhe zurückzahlen. Das Landgericht Düsseldorf hatte ihn Ende 2021 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Trotzdem geht Wettsteins Seite offenbar davon aus, dass die Zahlungen an das Finanzamt anfechtbar sind. Sein Anwalt wollte sich auf Nachfrage der PZ aktuell nicht zum Insolvenzeröffnungsverfahren äußern.

Für das AvP-Insolvenzverfahren sind diese Entwicklungen insofern entscheidend, als dass Hoos noch Zuflüsse für die Insolvenzmasse gewinnen kann. Der AvP-Insolvenzverwalter hat aber noch andere Baustellen: Der geplante Vergleich mit den Banken steht noch aus. Auch hier hat er bislang außergerichtlich Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe geltend gemacht. Mit den Apothekern hat Hoos dagegen schon einen Vergleich geschlossen: Sie bekommen einen Teil ihrer Forderungen vorab beglichen und verzichten im Gegenzug auf Aussonderungsrechte. Dem Vernehmen nach haben – gemessen an der Masse – etwa 93 Prozent dem Vergleich zugestimmt.

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