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Karl Lauterbach (SPD)

»Die Homöopathie hat keinen Platz in der modernen Medizin«

Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte bei seinem Amtsantritt angekündigt, dass die Wissenschaft eine große Rolle bei seinem Minister-Job spielen werde. Dass der Minister jetzt eine Entscheidung der Bremer Ärzteschaft nutzt, um seine Ablehnung gegenüber der Homöopathie auszudrücken, überrascht daher nicht. Geht es der Homöopathie-Erstattung bald an den Kragen?
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 25.03.2022  11:00 Uhr
»Die Homöopathie hat keinen Platz in der modernen Medizin«

Auch in dieser Legislaturperiode könnte die Debatte um die Kassen-Erstattung für Homöopathie neu aufflammen. Teil des GKV-Leistungskataloges ist die Homöopathie hierzulande ohnehin nicht. Allerdings geht es seit Jahren um die Frage, ob es Krankenkassen erlaubt sein sollte, homöopathische Präparate und Beratungen per Satzungsleistung zu erstatten. Zur Erklärung: In Deutschland gibt es einige Kassen, die individuell beschlossen haben, ihren Versicherten unabhängig vom »gesetzlichen« Leistungskatalog zusätzliche Homöopathie-Angebote zu machen. Außerdem können Kindern und Jugendlichen homöopathische Präparate in jedem Fall auf GKV-Rezept verordnet werden (bis zum Alter von zwölf Jahren, mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren).

Bremer Ärzte kündigen Homöopathie-Verträge

Die Bremer Ärzteschaft hat schon seit Jahren eine klare Meinung zu diesem Thema. Die Ärztekammer des Bundeslandes hatte schon 2019 alle Homöopathie-Kurse aus der Weiterbildungsordnung der Bremer Ärzte gestrichen. Nun hat auch die Kassenärztliche Vereinigung eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die KV kündigt drei Selektivverträge mit Krankenkassen, die eine Vergütung von diversen homöopatischen Leistungen zum Gegenstand haben. Das hat die Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung am 15. März einstimmig beschlossen. Die Kündigung betreffe Vereinbarungen mit wenigen Krankenkassen mit einem geringen Honorarvolumen, hieß es in einer Mitteilung.

»Solange in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Behandlungen, deren Nutzen bereits wissenschaftlich bewiesen sind, vollständig finanziert werden können, bleiben keine Mittel für Verfahren übrig, für deren konkreten Nutzen keine Nachweise bestehen. Dies trifft auf die in den genannten Verträgen geregelten Leistungen leider zu«, begründen die KV-Vorstände  Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans die Entscheidung.

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