Die Hoheit der Terminvergabe |
Cornelia Dölger |
30.01.2025 16:10 Uhr |
Ob die Kontakte und der hinzugefügte Paragraf 370c am Ende zusammenhängen, bleibt unklar. Das BMG weist den Lobbyismusvorwurf auf Nachfrage der PZ »mit Nachdruck« zurück. Vielmehr sei der Austausch mit den Betroffenen einer geplanten Gesetzesänderung »nicht nur üblich, sondern auch notwendig«, so ein Sprecher.
Im Rahmen der Kontakte seien unter anderem seien die »Überlegungen und Positionen« des GKV-SV zur Terminvermittlung und zum Einsatz digitaler Terminvermittlungsplattformen vorgestellt worden. Der Gesetzentwurf sollte das Vertrauen der Versicherten »in die Datenschutzkonformität und die Qualität des Einsatzes von digitalen Terminvermittlungsplattformen in der Versorgung stärken«.
Grundsätzlich solle die Terminvergabe diskriminierungsfrei sein, so der Sprecher. Sie solle sich an den Versorgungsbedarfen der Versicherten orientieren. Weitergehende Vorgaben etwa zu »Mindestquoten digital zu vermittelnder oder zu meldender Termine« enthalte der Entwurf nicht.