Pharmazeutische Zeitung online
Streit um GDAG

Die Hoheit der Terminvergabe

Ein nachträglicher Passus im geplanten Gesundheits-Digitalagenturgesetz (GDAG) hätte dem GKV-Spitzenverband Einfluss auf die Online-Terminvergabe eingeräumt. Die Ärzte werfen den Kassen »Hinterzimmer-Lobbyismus« vor und sehen einen Verfassungsbruch. Das BMG weist Lobbyismusvorwürfe zurück.
Cornelia Dölger
30.01.2025  16:10 Uhr

Nach der »Lex Lilly«, also der umstrittenen Einführung von vertraulichen Erstattungspreisen bei Arzneimitteln womöglich aufgrund von geheimen Gegengeschäften des Herstellers Eli Lilly mit der Bundesregierung, steht das BMG erneut wegen Lobbyismusverdachts in der Kritik. Diesmal geht es um die Online-Terminvergabe in Arztpraxen, genauer: um die Regulierung von digitalen Terminplanungstools. 

Auf diese sollen die Kassen Einfluss genommen haben. Zumindest tauchte eine entsprechende Formulierung nach Treffen zwischen Kassen- und Ministeriumsvertretern im Entwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) auf, das vorigen Sommer in der Planung war. Zuerst berichtete jetzt das Magazin »Business Insider« über die Vorwürfe.

Demnach sollte es dem GKV-SV mit dem neuen Paragrafen §370c GDAG ermöglicht werden, Vergaberegeln für Online-Termine einzuführen. Konkret sollte es um eine »diskriminierungsfreie Terminvergabe« gehen. Eine »an finanziellen Beiträgen von Versicherten oder Leistungserbringern oder Dritten ausgerichtete oder eine vergütungsorientierte Terminvergabe« sei auszuschließen, heißt es in dem Entwurf.

Vor den mehrmaligen Treffen, die laut dem Magazin zwischen dem 5. April und dem 5. Juni 2024 stattfanden, war in dem Gesetz demnach keine Rede von solchen Vereinbarungen gewesen.

Der Passus hätte finanzielle Folgen für die Praxen haben können, denn durch die – mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zumindest für Hausärzte nun fallende – Budgetierung wird das Geld gedeckelt, das Ärzte pro Quartal mit Kassenpatienten verdienen können. Ob am Ende des Quartals eher Kassen- oder eher Privatpatienten Termine bekommen, ist betriebswirtschaftlich für die Praxen also durchaus relevant.

Virchowbund: »Nötigenfalls« Bundesverfassungsgericht anrufen

Schon im vergangenen Sommer, als die Änderung bekannt wurde, gab es entsprechenden Gegenwind aus der Ärzteschaft. So kritisierte der Berufsverband der deutschen Urologen den Passus als »Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit«.

Heute zog der Virchowbund nach. Dass nach dem Willen der Kassenvertreter die bestehenden Terminplattformen eingeschränkt werden sollten und den Krankenkassen direkter Einfluss auf die digitale Terminvergabe gegeben werden sollte, sei »Hinterzimmer-Lobbyismus«. Ärztevertreter seien bei Gesprächen außen vor geblieben. 

»Das Ziel der Krankenkassen ist klar: Sie wollen die Hoheit über die Terminvergabe in den Arztpraxen erlangen und damit direkt in unsere Praxen hineinregieren«, kritisierte der Virchowbund-Vorsitzende Dirk Heinrich.

Ein solcher Eingriff in die Terminvergabe sei ein Eingriff in die privatrechtliche Praxisorganisation und damit ein Angriff auf das Eigentum der Praxisärzte. Heinrich sieht darin einen Verfassungsbruch und kündigte an: »Wir werden uns gegen derartige Angriffe auf unser Eigentum nötigenfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen.«

Das GDAG kam am Ende nicht zustande, weil die Ampel zerbrach, bevor das Gesetzesverfahren abgeschlossen werden konnte. Dass die Kassen ihren Punkt aber offenbar platzieren konnten, ist für Heinrich »der eigentliche Skandal«.

BMG: Austausch »nicht nur üblich, sondern notwendig«

Ob die Kontakte und der hinzugefügte Paragraf 370c am Ende zusammenhängen, bleibt unklar. Das BMG weist den Lobbyismusvorwurf auf Nachfrage der PZ »mit Nachdruck« zurück. Vielmehr sei der Austausch mit den Betroffenen einer geplanten Gesetzesänderung »nicht nur üblich, sondern auch notwendig«, so ein Sprecher. 

Im Rahmen der Kontakte seien unter anderem seien die »Überlegungen und Positionen« des GKV-SV zur Terminvermittlung und zum Einsatz digitaler Terminvermittlungsplattformen vorgestellt worden. Der Gesetzentwurf sollte das Vertrauen der Versicherten »in die Datenschutzkonformität und die Qualität des Einsatzes von digitalen Terminvermittlungsplattformen in der Versorgung stärken«.

Grundsätzlich solle die Terminvergabe diskriminierungsfrei sein, so der Sprecher. Sie solle sich an den Versorgungsbedarfen der Versicherten orientieren. Weitergehende Vorgaben etwa zu »Mindestquoten digital zu vermittelnder oder zu meldender Termine« enthalte der Entwurf nicht.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa