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Bundesrat

Die Gefahren im neuen EU-Patentrecht

Der Bundesrat sieht in dem Vorschlag aus Brüssel zur Neuerung des EU-Patentrechts noch Unklarheiten. Ändert sich weiter nichts, warnt er vor den Folgen für die Arzneimittelversorgung, wie aus den Ausschuss-Empfehlungen hervorgeht.
Jennifer Evans
17.10.2023  12:00 Uhr

EU-Markt attraktiver machen

Die neuen Vorschriften gelten gleichermaßen für Hersteller von Nachahmer-Präparaten mit Sitz in der EU. Das bedeutet Biosimilar- und Generika-Unternehmen können demnächst schon für den Export produzieren, wenn das Original-Arzneimittel in der EU noch durch ein Zertifikat geschützt ist. Brüssel will damit unter anderem die Schieflage der EU-Hersteller im Wettbewerb beseitigen.

Im Prinzip will der Bundesrat dasselbe. Daher halten seine Ausschüsse auch all jene Vorschläge für kontraproduktiv, »die dazu führen, dass die Attraktivität der EU als Markt für Arzneimittel und Wirkstoffe weiter abnimmt«. Stattdessen sollten die Rahmenbedingungen für Pharmaunternehmen so gestaltet sein, dass die Industrie perspektivisch mehr statt weniger Produkte auf den Markt bringt, heißt es. Vor allem deshalb, weil in Europa aktuell bereits zahlreiche Arzneimittel und Wirkstoffe von Lieferengpässen betroffen seien.

Am kommenden Freitag steht das Thema erst einmal auf der Agenda für die Plenarsitzung des Bundesrats.

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