Pharmazeutische Zeitung online
Interview Marcel Weigand (UPD)

»Die EGK wäre die beste Lösung für das E-Rezept«

Wie kommentieren eigentlich Patientenvertreter die Entwicklungen rund um die E-Rezept-Einführung? Die PZ sprach mit Digital-Experte Marcel Weigand von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Sein Urteil: Die einzelnen Digital-Anwendungen sind viel zu wenig vernetzt und nicht nur für Patienten, sondern auch für Ärzte und Apotheker teils zu komplex konstruiert.
Benjamin Rohrer
17.06.2022  18:00 Uhr

»Apotheker müssen sich der Realität stellen«

PZ: Sie fordern auch, dass man bei der E-Rezept-Einführung die möglichen Vorteile für die AMTS mehr im Blick halten sollte…

Weigand: Richtig. Warum werden in der E-Rezept-App nicht gleich mögliche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Verordnungen angezeigt? Warum gibt es nicht gleich einen integrierten Medikationscheck in der E-Rezept-App? Warum können nicht OTC-Arzneimittel in diese Checks mit einbezogen werden?

PZ: Dafür gibt es doch Apotheker, die das im Gespräch mit den Patienten erörtern…

Weigand: Ja, aber hier müssen sich die Apotheker auch der Realität stellen. Menschen werden nicht bei starken Kopfschmerzen die Einnahme von Ibuprofen oder ASS bis zum nächsten Arzt- oder Apothekenbesuch hinauszögern. Sie googlen ihre möglichen Wechselwirkungen ohnehin – ein qualifizierter, geprüfter Interaktionscheck in der App wäre mir da lieber. Wir müssen alle akzeptieren, dass die Menschen in einem digitalisierten Gesundheitswesen immer mehr selbst zum aktiven Akteur werden, sie sind nicht mehr nur Informationsempfänger.

PZ: Was genau meinen Sie?

Weigand: Die Patienten haben im derzeitigen EPA-Konstrukt keine Lesemöglichkeit – wenn wir aber vom mündigen Patienten und patient empowerment sprechen, müssen wir den Menschen mehr Transparenz und Einblick in ihre eigenen Gesundheitsdaten gewähren. Das Rechte-Management in der EPA ist insgesamt die reine Überforderung. Es kann doch nicht sein, dass der Patient jedes einzelne Dokument für jeden Heilberufler separat und für eine bestimme Zeit freigeben muss, wenn es gelesen werden soll.

Wird der Datenschutz überbewertet?

PZ: Für all diese Regelungen wird der Datenschutz als wichtigster Grund angeführt…

Weigand: Ja, aber es kann doch nicht sein, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte und das BSI de facto ein höheres Mitspracherecht haben als der Gesetzgeber. Wir unterliegen wie etwa Dänemark oder Österreich derselben DSGVO. Dass nur Datenschützer in Deutschland dieses EU-Gesetz anders interpretieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir sollten das hinterfragen. Wenn Anwendungen - oder allein die Registrierung dafür – so aufwändig gemacht werden, dass sie kaum jemand nutzen kann und möchte, läuft etwas grundverkehrt.

PZ: Wie ist Ihr Gegenvorschlag?

Weigand: Ordnungspolitisch muss etwas passieren. Wir sollten der Gematik als Digital-Agentur einen größeren Spielraum für die Entwicklung der TI und digitalen Anwendungen gegeben. Grundlage sollten in erster Linie Bedarf und Nutzen der Anwender sein: Patienten und Heilberufe aus der Praxis. Ganz am Ende des Prozesses sollte die Gesetzgebung den Rahmen geben. Die Erfahrung lehrt, dass der Gesetzgeber nicht zu Beginn definieren kann, wie Anwendungen am Ende aussehen sollen. Digital erfolgreiche Länder verfahren so. Heißt zusammengefasst: Wir brauchen eine Gematik als Digital-Agentur die einerseits mehr Beinfreiheit bekommt, andererseits aber unbedingt sicherstellen muss, die Bedürfnisse von Patienten und anderen TI-Anwendern mehr Gehör schenken muss, wofür Brücken und Austausch zu und mit den Alltagsprozessen der Gesundheitsversorgung hergestellt werden müssen. Gleiches gilt für die E-Health-Strategie: Damit sich Heilberufe und Bürgerinnen und Bürger hinter die Digitalisierung im Gesundheitswesen stellen, sollte sie bei der E-Health-Strategie einbezogen werden und konkrete Versorgungsziele verankert werden. Beispielsweise wäre es gut, festzuhalten, dass mit Hilfe digitaler Anwendungen die Zahl der vermeidbaren Arzneimittel-bedingten Klinikeinweisungen um 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren gesenkt werden muss (laut Antwort Bundesregierung sind dies 250.000 pro Jahr).

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