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Biosimilars

Die drohende automatische Substitution für Biopharmazeutika

Ab Sommer dieses Jahres tritt laut »Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)« von 2019 die automatische Substitution für Biopharmazeutika in Kraft. Eine Konsequenz dieses Gesetzes ist, dass Biosimilars wie Generika behandelt werden und somit auch exklusive Rabattverträge geschlossen werden können. Das heißen nicht alle gut.
Theo Dingermann
16.02.2022  10:00 Uhr

Patienten als Opfer einer möglichen Systemänderung?

Alle Teilnehmer dieser Diskussionsrunde vermuteten den Patienten als ein Opfer einer solchen gravierenden Systemänderung. Denn eine Konsequenz einer automatischen Substitution wäre der Teilverlust der Therapiehoheit der behandelnden Ärzte mit vielen Konsequenzen. Dies wäre ein Manko, das auch nicht mit deutlich höheren Kosteneinsparungen durch verdeckt ausgehandelte Rabattverträge zu rechtfertigen sei, so die einhellige Meinung der unterschiedlichen Interessensvertreter.

Daher appellierte man an die Politik, die Entscheidung, die zwar 2019 getroffen wurde, aber bisher noch nicht umgesetzt ist, zum jetzigen Zeitpunkt auszusetzen, zu überdenken und nicht leichtfertig ein bereits gut funktionierendes Wettbewerbssystem zu gefährden.

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