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Verbändefusion
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Der Weg zum Mitteldeutschen Apothekerverband

Bald soll ein gemeinsamer »Mitteldeutscher Apothekerverband« (MAV) die Apothekerschaft aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten. Die Verantwortlichen versprechen sich von der Fusion viele Vorteile. Doch der geplante Start zum 1. Januar dürfte nicht mehr zu schaffen sein. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 20.08.2025  16:00 Uhr

Alle drei Länder sollen vertreten sein

Der MAV soll von einer Delegiertenversammlung mit insgesamt 33 Mitgliedern (inklusive Vorstand) geführt werden. Die Versammlung und der Vorstand werden alle vier Jahre durch  die Mitglieder gewählt. Der Vorstand soll aus 13 Mitgliedern bestehen. Davon fünf aus Sachsen und jeweils vier aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der neue Verband wird von einem Trio mit einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern geführt, auch diese sollen aus den drei Bundesländern stammen. 

Der MAV wird durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Mathias Arnold stellte am Dienstag ein Modell vor, das sich aus  einem Grundbetrag und einem rohertragsabhängigen Beitrag zusammensetzt. Der Grundbetrag würde jährlich durch die Delegiertenversammlung neu beschlossen und wäre für alle Apotheken gleich. Der rohertragsabhängige Beitrag würde auf Basis des Rohertrags des Vorjahres bemessen und müsste erst beim Überschreiten einer bestimmten Kappungsgrenze zusätzlich zum Grundbetrag gezahlt werden.

Die genaue Ordnung kann aber erst von der Delegiertenversammlung des MAV beschlossen werden. Bis zur Fusion werden die Beiträge in den drei Bundesländern unabhängig voneinander und wie üblich erhoben. 

Verzögerung wahrscheinlich

Lange war geplant, dass die Fusion der Verbände zum 1. Januar 2026 geschehen soll. Dieser Zeitplan steht mittlerweile in Frage. Um auf Nummer sicher zu gehen, wollen die Verantwortlichen alle Verträge, Satzungen und Ordnungen des neuen Verbandes vor der Fusion erst durch die Registergerichte in Leipzig, Stendal und Erfurt prüfen lassen. Die Gerichte brauchen jedoch Zeit für die Prüfung und die Apothekerverbände haben auf dieses Verfahren keinen Einfluss. Auch die Eintragung ins Vereinsregister und  damit das offizielle Inkrafttreten der Fusion könnten eine Weile dauern. 

»Wir hoffen, dass das alles schnell geht und bis zum 1. April 2026 zu schaffen ist. Aber seien Sie bitte nicht böse,  wenn es der 1. Juni wird«, sagte Arnold. Bis zum Inkrafttreten der Fusion gelten alle bisherigen Satzungen und Beitragssysteme weiter. 

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