Der Weg zum Mitteldeutschen Apothekerverband |
Lukas Brockfeld |
20.08.2025 16:00 Uhr |
Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, informierte über den Stand der Fusion. / © Katrin Pohl
Die Fusion der Apothekerverbände aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird allmählich Wirklichkeit. Am Dienstagabend informierte Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, noch einmal über den aktuellen Stand der Fusion zum Mitteldeutschen Apothekerverband.
Arnold betonte die Ähnlichkeit der drei Verbände, die große Gemeinsamkeiten in ihrer Größe, Struktur und Geschichte aufwiesen. Der Zusammenschluss sei sinnvoll, da die drei Bundesländer gemeinsam mehr Gewicht hätten, beispielsweise bei Verhandlungen mit den zunehmend länderübergreifend agierenden Krankenkassen. Auch im Kontakt mit der Politik und in der Öffentlichkeitsarbeit erhoffe man sich durch den Zusammenschluss mehr Durchsetzungskraft.
Die Verbände sollen durch die Fusion besser und effizienter werden. »Es wird immer schwieriger, Ehrenamtler für die Verbandsarbeit zu finden«, klagte Arnold. Die Abnehmende Zahl der Verbandsmitglieder sei ein weiteres Problem. Gemeinsam könne man die verfügbaren Ressourcen besser nutzen und den Gremienaufwand reduzieren. Arnold betonte, dass es bei der Effizienzsteigerung nicht um die Reduzierung des Personals gehe.
Für die Mitglieder soll sich durch die Fusion zunächst nicht viel ändern. Der MAV wird seinen Hauptsitz in Leipzig haben, da die Stadt laut Arnold aufgrund ihrer zentralen Lage am besten geeignet sei. Doch die Geschäftsstellen in Erfurt und Magdeburg bleiben erhalten. Auch die regionalen Ansprechpartner sollen gleich bleiben. »Wenn Sie wegen einer Retaxation anrufen, dann wenden Sie sich zwar an den Mitteldeutschen Apothekerverband, aber Sie werden trotzdem mit Ihrem üblichen Mitarbeiter verbunden. Wir behalten die gleichen Serviceleistungen in der gleichen Qualität«, versprach Arnold.
Formal soll die Fusion durch die Auflösung der Apothekerverbände aus Thüringen und Sachsen-Anhalt erfolgen. Diese werden dann in den Sächsischen Apothekerverband aufgenommen, der sich augenblicklich in »Mitteldeutscher Apothekerverband« umbenennt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass beim Zusammenschluss nur zweimal Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Alle Vermögenswerte, Verträge, Schulden und Arbeitsverhältnisse gehen auf den MAV über. Alle Mitglieder der alten Verbände werden automatisch Mitglied im MAV.
Ob die Fusion tatsächlich zustande kommt, hängt noch von der Zustimmung der Mitgliederversammlungen ab. In einem zweistufigen Verfahren müssen mindestens drei Viertel der Mitglieder zustimmen.
Der MAV soll von einer Delegiertenversammlung mit insgesamt 33 Mitgliedern (inklusive Vorstand) geführt werden. Die Versammlung und der Vorstand werden alle vier Jahre durch die Mitglieder gewählt. Der Vorstand soll aus 13 Mitgliedern bestehen. Davon fünf aus Sachsen und jeweils vier aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der neue Verband wird von einem Trio mit einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern geführt, auch diese sollen aus den drei Bundesländern stammen.
Der MAV wird durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Mathias Arnold stellte am Dienstag ein Modell vor, das sich aus einem Grundbetrag und einem rohertragsabhängigen Beitrag zusammensetzt. Der Grundbetrag würde jährlich durch die Delegiertenversammlung neu beschlossen und wäre für alle Apotheken gleich. Der rohertragsabhängige Beitrag würde auf Basis des Rohertrags des Vorjahres bemessen und müsste erst beim Überschreiten einer bestimmten Kappungsgrenze zusätzlich zum Grundbetrag gezahlt werden.
Die genaue Ordnung kann aber erst von der Delegiertenversammlung des MAV beschlossen werden. Bis zur Fusion werden die Beiträge in den drei Bundesländern unabhängig voneinander und wie üblich erhoben.
Lange war geplant, dass die Fusion der Verbände zum 1. Januar 2026 geschehen soll. Dieser Zeitplan steht mittlerweile in Frage. Um auf Nummer sicher zu gehen, wollen die Verantwortlichen alle Verträge, Satzungen und Ordnungen des neuen Verbandes vor der Fusion erst durch die Registergerichte in Leipzig, Stendal und Erfurt prüfen lassen. Die Gerichte brauchen jedoch Zeit für die Prüfung und die Apothekerverbände haben auf dieses Verfahren keinen Einfluss. Auch die Eintragung ins Vereinsregister und damit das offizielle Inkrafttreten der Fusion könnten eine Weile dauern.
»Wir hoffen, dass das alles schnell geht und bis zum 1. April 2026 zu schaffen ist. Aber seien Sie bitte nicht böse, wenn es der 1. Juni wird«, sagte Arnold. Bis zum Inkrafttreten der Fusion gelten alle bisherigen Satzungen und Beitragssysteme weiter.