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Vertretungsbefugnis für PTA

»Der Vorschlag trifft ins Schwarze«

PTA sollen Apotheker vertreten dürfen – dieser Vorschlag des sächsischen Gesundheitspolitikers Alexander Krauß (CDU) stößt beim Bundesverband der PTA (BVpta) auf breite Zustimmung. Und zementiert deren langjährige Forderungen nach mehr Kompetenzen für den PTA-Beruf.
Ev Tebroke
20.08.2021  16:30 Uhr

Seit Jahren fordert die Standesvertretung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) eine Aufwertung des PTA-Berufes. Einerseits geht es ihr darum, den steigenden Anforderungen im Apothekenalltag adäquat begegnen zu können. Zudem kämpft der BVpta gegen einen Imageschwund des Berufs und den daraus resultierenden Nachwuchsmangel. Viele qualifizierte junge Menschen wählen heute demnach statt einer Fachhochschul-Ausbildung zur PTA lieber ein Bachelorstudium. Das betont der BVpta in seiner Reaktion auf den Vorstoß des CDU-Politikers Alexander Krauß. Dieser hatte sich angesichts des steigenden Nachwuchskräfte- und Personalmangels in den Apotheken vor Ort für mehr Kompetenzen für PTA ausgesprochen. Konkret sollten PTA auch befähigt werden, Apotheker in der Offizin zu vertreten. Nach einer Mindest-Berufserfahrung von fünf Jahren sollten sie »stundenweise einspringen« können, so der sächsische Gesundheitspolitiker gestern in einer Mitteilung. Diese Vertretungsbefugnis könne per Weiterbildung erfolgen. Durch eine entsprechende Berufserfahrung hätten PTA ein Gespür entwickelt, inwieweit sie den Kunden helfen können. 

Die Reaktion des BVpta auf den politischen Vorstoß folgte umgehend. »Mit diesem Vorschlag trifft Krauß ins Schwarze«, so die BVpta-Bundesvorsitzende Carmen Steves heute in einer Stellungnahme des Verbands. Eine Aufwertung des Berufs sei dringend nötig. Um dies zu erreichen, schlägt sie einerseits eine standardisierte Weiterqualifizierung vor, »die zu mehr pharmazeutischer Kompetenz« führe »und somit eine Vertretungsbefugnis fachlich sicher möglich macht«. Bestenfalls sei hier der Bachelorabschluss anzustreben, »um eigenständiges und wissenschaftliches Denken und Arbeiten zu lehren«. Zudem lassen sich laut Steves schon während der Ausbildung Verknüpfungen zum Studium schaffen, indem die Ausbildung optional mit einem grundständigen Studium an einer Fachhochschule verbunden würde.

Option der akademische Karriere

Die Durchlässigkeit zur akademischen Karriere mit vielfältigen Möglichkeiten sei für junge Leute ein tragendes Argument der Berufswahl. Die Erfolgsfaktoren eines Studiums würden dem gesamten Apothekensystem zugutekommen, so die BVpta-Vorsitzende. Der Status als akademisches Fach würde der beruflichen Rolle der PTA gesellschaftlich zu mehr Ansehen verhelfen.

Berufserfahrene PTA, die kein Studium mehr aufnehmen möchten, könnten wiederum mit einer standardisierten Weiterbildung ihren Kompetenzradius ausbauen. Vorstellbar wäre laut Steves etwa eine Prüfung, die zur »Certified Person« mit definierten Kompetenzen führt.

Was die Kompetenzerweiterungen betrifft, so wird es in den nächsten Jahren bereits neue Möglichkeiten für PTA geben. Denn mit dem Ende Dezember 2020 vom Bundestag beschlossenen PTA-Reformgesetz treten ab 2023 zahlreiche Regelungen in Kraft. So fällt unter bestimmten Voraussetzungen etwa die Beaufsichtigungspflicht durch den Apotheker weg: PTA müssen dafür die Abschlussprüfung mindestens mit der Note »gut« bestanden haben und mindestens drei Jahre Vollzeit-Anstellung nachweisen. Eine Vertretung des Apothekers ist mit der PTA-Reform aber nicht vorgesehen.

Für den BVpta liegt nun alles in der Hand der ABDA. Sowohl die Möglichkeit der Weiterqualifizierung als auch Studium seien in einem Zeitraum von einem Jahr umsetzbar und für die Ausbildung verfügbar. Der Verband habe mit Kontakten zu Schulen und Hochschulen bereits den Grundstein gelegt, erste Vorkonzepte gebe es ebenfalls.

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