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Vertretungsbefugnis für PTA

»Der Vorschlag trifft ins Schwarze«

PTA sollen Apotheker vertreten dürfen – dieser Vorschlag des sächsischen Gesundheitspolitikers Alexander Krauß (CDU) stößt beim Bundesverband der PTA (BVpta) auf breite Zustimmung. Und zementiert deren langjährige Forderungen nach mehr Kompetenzen für den PTA-Beruf.
Ev Tebroke
20.08.2021  16:30 Uhr

Option der akademische Karriere

Die Durchlässigkeit zur akademischen Karriere mit vielfältigen Möglichkeiten sei für junge Leute ein tragendes Argument der Berufswahl. Die Erfolgsfaktoren eines Studiums würden dem gesamten Apothekensystem zugutekommen, so die BVpta-Vorsitzende. Der Status als akademisches Fach würde der beruflichen Rolle der PTA gesellschaftlich zu mehr Ansehen verhelfen.

Berufserfahrene PTA, die kein Studium mehr aufnehmen möchten, könnten wiederum mit einer standardisierten Weiterbildung ihren Kompetenzradius ausbauen. Vorstellbar wäre laut Steves etwa eine Prüfung, die zur »Certified Person« mit definierten Kompetenzen führt.

Was die Kompetenzerweiterungen betrifft, so wird es in den nächsten Jahren bereits neue Möglichkeiten für PTA geben. Denn mit dem Ende Dezember 2020 vom Bundestag beschlossenen PTA-Reformgesetz treten ab 2023 zahlreiche Regelungen in Kraft. So fällt unter bestimmten Voraussetzungen etwa die Beaufsichtigungspflicht durch den Apotheker weg: PTA müssen dafür die Abschlussprüfung mindestens mit der Note »gut« bestanden haben und mindestens drei Jahre Vollzeit-Anstellung nachweisen. Eine Vertretung des Apothekers ist mit der PTA-Reform aber nicht vorgesehen.

Für den BVpta liegt nun alles in der Hand der ABDA. Sowohl die Möglichkeit der Weiterqualifizierung als auch Studium seien in einem Zeitraum von einem Jahr umsetzbar und für die Ausbildung verfügbar. Der Verband habe mit Kontakten zu Schulen und Hochschulen bereits den Grundstein gelegt, erste Vorkonzepte gebe es ebenfalls.

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