Der schwierige Schutz der Privatsphäre |
Die Krankenkassen verschickten umfangreiche Info-Materialien zur neuen EPA. / © IMAGO/onemorepicture
Die elektronische Patientenakte (EPA) ist Ende April in die sogenannte Hochlaufphase gestartet. Das heißt: Praxen und Kliniken können seitdem Arztbriefe und Befunde in dem digitalen Gesundheitsordner ablegen. Zunächst passiert das freiwillig – erst ab dem 1. Oktober sollen sie dazu verpflichtet sein. Bereits Anfang 2025 haben die Krankenkassen EPA für ihre Versicherten angelegt – sofern die nicht widersprochen haben. Inzwischen werden jeden Tag millionenfach Gesundheitsinformationen in den elektronischen Akten gespeichert.
Doch die EPA ist noch immer umstritten. Neben den zum Jahreswechsel laut gewordenen Sicherheitsbedenken sorgt auch der Umfang der bereitgestellten Gesundheitsinformationen für Kritik. Standartmäßig können Apotheken, Praxen und andere Dienstleister mit dem Öffnen der EPA auf die vollständigen Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen. Dabei werden auch besonders sensible Informationen, beispielsweise zu sexuell übertragbaren Krankheiten, sichtbar.
Kürzlich erzählte der Gynäkologe Andreas Jepsen-Föge gegenüber dem SWR, dass seine Patientinnen oft überrascht seien, wie viele ihrer Daten bereits in ihrer EPA gespeichert sind. Er nutze die EPA erst seit zwei Wochen und habe mehrfach Informationen erhalten, die die Patientinnen nicht mit ihm teilen wollten. Nach eigener Aussage ist der Arzt erschrocken darüber, wie viel er von seinen Patientinnen erfährt. Es brauche dringend mehr Aufklärung, damit die Menschen in Deutschland ihre Privatsphäre schützen und sinnvoll mit der EPA umgehen können.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist sich bewusst, wie sensibel die in der EPA gesammelten Informationen sind. Daher werden den Nutzerinnen und Nutzern umfangreiche Möglichkeiten zur Verwaltung ihrer Akten eingeräumt. So können die Patienten beispielsweise bestimmte Dokumente verschatten oder einzelne Praxen von der EPA ausschließen. Die Verwaltung der EPA kann entweder über die Apps der Krankenkassen oder gemeinsam mit einem behandelnden Arzt erfolgen.
Eine aktive Verwaltung der elektronischen Patientenakte setzt allerdings ein relativ hohes Maß an Wissen, technischem Verständnis und eigener Initiative voraus. Im Augenblick liegen weder der Gematik noch den Krankenkassen Informationen dazu vor, wie oft diese Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden. Ein Sprecher des AOK-Bundesverbandes erklärte auf Nachfrage der PZ, dass Informationen zur individuellen Nutzung der EPA in der sogenannten »vertrauensvollen Ausführungsumgebung« liegen. Das sei ein besonders stark geschützter Bereich, in dem entsprechende Auswertungen nach den Vorgaben der Gematik nicht durchgeführt werden dürften.