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Legal Highs
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Der Konsument als Versuchskaninchen

Getarnt als Kräutermischungen oder Badesalz werden vor allem im Internet neue psychoaktive Stoffe angeboten. Valide Daten zur Pharmakologie, Qualität und Dosierung gibt es in der Regel nicht; Konsumenten können somit die potenziellen Effekte nicht wirklich abschätzen. Das gilt auch für pflanzliche Rauschmittel wie »Kratom«.
AutorKontaktKerstin A. Gräfe
Datum 13.03.2024  16:30 Uhr
Schwierige Grenzziehung bei pflanzlichen Rauschmitteln

Schwierige Grenzziehung bei pflanzlichen Rauschmitteln

Neben den synthetischen NpS existieren zahlreiche rein pflanzliche Rauschmittel. Dabei handelt es sich um Früchte, Samen oder deren Extrakte, die meistens geraucht oder oral konsumiert werden. Prominenter Vertreter der Herbal Highs sind die pulverisierten Blätter des thailändischen Baumes Mitragyna speciosa (»Kratom«).

Eine gesetzliche Handhabe gestaltet sich schwierig, da auch zahlreiche Zier- und Küchenpflanzen grundsätzlich Rauschzustände hervorrufen können. Als Beispiele nannte Paulke Petersilie und Liebstöckel sowie die Muskatnuss mit Myristicin als rauschaktiven sekundären Pflanzeninhaltsstoff.

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