Der Kampf um Rezeptboni geht weiter |
Alexander Müller |
15.02.2024 18:00 Uhr |
Konkret dürfte es laut LG Köln entscheidend darauf ankommen, ob die Ausnahmeregelungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) »auch Geldbeträge erfasst, welche in Gestalt von Gutscheinen über einen Geldbetrag oder einen prozentualen Rabatt für den nachfolgenden Erwerb weiterer Produkte beworben beziehungsweise angeboten werden«. Das Verfahren wird erst fortgesetzt, wenn der BGH seine Antworten aus Luxemburg hat und in seinem Verfahren entscheiden kann.
Für einen anderen Fall gilt das nicht: Wegen einer Rabattaktion streitet Shop Apotheke mit der Wettbewerbszentrale. Auch in diesem Fall hatte der Versender seinen Kundinnen und Kunden Boni auf Rezepte versprochen. Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben.
Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) ist für den 20. Juni 2024 angesetzt. Und in diesem Verfahren geht es konkret um die neue Rechtslage mit dem Boni-Verbot im SGB V. Ob es wiederum eine Vorlage an den EuGH gibt, bleibt abzuwarten. In der Vorinstanz war der Versender mit diesem Ansinnen noch gescheitert.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.