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Landesapothekerkammer Bayern

Delegiertenversammlung bald für sechs Jahre gewählt?

Die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer könnten künftig für bis zu sechs Jahre gewählt werden. Bislang war die Wahlperiode auf vier Jahre festgelegt. Der Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das den Weg frei macht für eine längere Periode. Die Kammer kann nun auch die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Karten an die Apotheker verteilen. Die Ausgabe soll bald beginnen.
Benjamin Rohrer
05.08.2020  17:30 Uhr

Kammer zur Ausgabe der TI-Karten ermächtigt

Doch die mögliche Änderung der Wahlperiode ist nicht die einzige wichtige Neuigkeit für die bayerischen Apotheker, die das Omnibusgesetz mit sich bringt. Vielmehr hat der Landtag die Kammer nun offiziell damit beauftragt, die sogenannten HBA- und SMC-B-Karten an die Apotheker auszugeben. Diese Heilberufsausweise und Institutionskarten benötigen die Apothekeninhaber, um sich in der Telematikinfrastruktur als Apothekerin bzw. Apotheker sowie als Apotheke zu identifizieren. Zur Erinnerung: Bis Ende September müssen laut Gesetz alle Apotheken in Deutschland an die sogenannte »TI« angeschlossen sein. Für die Anbindung benötigen die Apotheker neben den HBA- und SMC-B-Karten einen Konnektor und Softwareupdates. 

In vielen anderen Bundesländern sind die Kammern schon mit der Ausgabe der Karten beschäftigt, in Bayern fehlte bislang noch ein entsprechender Beschluss des Landtags. Da das Gesetz seit dem 1. August dieses Jahres in Kraft ist, kann nun auch die BLAK mit der Ausgabe beginnen. Und die Kammer lässt auch nicht viel Zeit vergehen: In einem der PZ vorliegenden Schreiben an die Apotheken im Freistaat erklärt die BLAK, dass das entsprechende Antragsportal für die Apotheker planmäßig ab dem 17. August zur Verfügung steht. Die Apotheker benötigen für den Antrag beglaubigte Kopien der Betriebserlaubnis und ihrer Approbation.

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