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Landesapothekerkammer Bayern

Delegiertenversammlung bald für sechs Jahre gewählt?

Die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer könnten künftig für bis zu sechs Jahre gewählt werden. Bislang war die Wahlperiode auf vier Jahre festgelegt. Der Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das den Weg frei macht für eine längere Periode. Die Kammer kann nun auch die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Karten an die Apotheker verteilen. Die Ausgabe soll bald beginnen.
Benjamin Rohrer
05.08.2020  17:30 Uhr

Apothekergremien sind demokratische Gremien und werden daher regelmäßig neu gewählt. In der Bundesapothekerkammer, dem Deutschen Apothekerverband und auch der ABDA stehen noch in diesem Jahr Wahlen an, bei denen wichtige Personalentscheidungen getroffen werden müssen. Aber auch in den einzelnen Landesapothekerkammern und -verbänden gibt es regelmäßig Wahlen. In der Regel wählen die Apotheker der jeweiligen Region eine Kammer- beziehungsweise Delegiertenversammlung, die dann wiederum den Vorstand wählt. Bei den Verbänden sind natürlich nur die Verbandsmitglieder wahlberechtigt. Die genauen Regeln zu diesen Wahlen sind in den Satzungen der einzelnen Kammern und Verbände festgelegt.

In diesen Satzungen legen die Kammern unter anderem die Länge ihrer Wahlperioden fest. Eine bundesweite Regelung gibt es hier nicht. Allerdings unterscheiden sich die Kammern bislang nur in der Frage, ob die Wahlperiode vier oder fünf Jahre beträgt. Auch bei der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) gab es bislang keine auffallend lange beziehungsweise kurze Wahlperiode: Bislang wurden die Apotheker im Freistaat alle vier Jahre zum Wählen aufgerufen. Die nächste Wahl zur Delegiertenversammlung steht 2022 an.

Landtag ermöglicht längere Wahlperioden

Doch das könnte sich frühestens ab der darauffolgenden Wahlperiode ändern. Denn der Bayerische Landtag hat in einem größeren Omnibusgesetz (Änderung des Gesundheitsdienst-und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Gesetze) auch eine für die Apotheker wichtige Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes beschlossen. Demnach steht es der Delegiertenversammlung der BLAK künftig frei, die Wahlperiode auf bis zu sechs Jahre zu verlängern. In der Begründung des Gesetzes wird darauf hingewiesen, dass damit eine Anpassung zu den Ärzten und Tierärzten vorgenommen wird: 

»Durch die Neufassung (…) wird die Möglichkeit für die Landesapothekerkammer geschaffen, in ihrer Wahlordnung die Wahlperiode für die Delegiertenversammlung auf bis zu sechs Jahre zu verlängern. Hierdurch erfolgt eine Anpassung an die (…) für die Landesärztekammer und (…) für die Zahnärztekammer sowie (…) die Tierärztekammer bereits geltende Rechtslage.«
Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

Klar ist aber, dass sich mit dem Landtagsbeschluss die Wahlperiode der BLAK keineswegs automatisch verlängert. Vielmehr müsste die Delegiertenversammlung einer entsprechenden Satzungsänderung mit einer 2/3-Mehrheit zustimmen. Doch aus der BLAK gibt es erste Signale, dass darüber diskutiert werden soll. Stellvertretender Geschäftsführer und Kammerjustitiar Klaus Laskowski erklärte gegenüber der PZ: »Wir werden bei einer der nächsten Delegiertenversammlungen mit unseren Delegierten diskutieren, ob eine entsprechende Änderung gewünscht wird.«

Kammer zur Ausgabe der TI-Karten ermächtigt

Doch die mögliche Änderung der Wahlperiode ist nicht die einzige wichtige Neuigkeit für die bayerischen Apotheker, die das Omnibusgesetz mit sich bringt. Vielmehr hat der Landtag die Kammer nun offiziell damit beauftragt, die sogenannten HBA- und SMC-B-Karten an die Apotheker auszugeben. Diese Heilberufsausweise und Institutionskarten benötigen die Apothekeninhaber, um sich in der Telematikinfrastruktur als Apothekerin bzw. Apotheker sowie als Apotheke zu identifizieren. Zur Erinnerung: Bis Ende September müssen laut Gesetz alle Apotheken in Deutschland an die sogenannte »TI« angeschlossen sein. Für die Anbindung benötigen die Apotheker neben den HBA- und SMC-B-Karten einen Konnektor und Softwareupdates. 

In vielen anderen Bundesländern sind die Kammern schon mit der Ausgabe der Karten beschäftigt, in Bayern fehlte bislang noch ein entsprechender Beschluss des Landtags. Da das Gesetz seit dem 1. August dieses Jahres in Kraft ist, kann nun auch die BLAK mit der Ausgabe beginnen. Und die Kammer lässt auch nicht viel Zeit vergehen: In einem der PZ vorliegenden Schreiben an die Apotheken im Freistaat erklärt die BLAK, dass das entsprechende Antragsportal für die Apotheker planmäßig ab dem 17. August zur Verfügung steht. Die Apotheker benötigen für den Antrag beglaubigte Kopien der Betriebserlaubnis und ihrer Approbation.

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