Debatte über Trisomie-Tests als Kassenleistung |
Ist das Kind gesund? Seit 2022 übernehmen die Krankenkassen Bluttest zur Bestimmung des Trisomie-Risikos. / Foto: Adobe Stock/pressmaster
Mehr als 120 Politiker verschiedener Parteien im Bundestag fordern unter anderem wegen ethischer Bedenken eine Überprüfung von Bluttests in der Schwangerschaft auf Trisomie als Kassenleistung. An diesem Mittwoch debattiert das Parlament erstmals über einen entsprechenden Antrag der Abgeordneten von Union, SPD, Grünen, FDP und Linken. Vertreter dieser interfraktionellen Gruppe halten es für problematisch, dass der sogenannte nicht-invasive Pränataltest (NIPT) seit Sommer 2022 von den Krankenkassen übernommen wird.
In ihrem gemeinsamen Antrag wiederholen sie, was bereits die Bundesländer der Bundesregierung im vergangenen Jahr per Bundesratsentschließung aufgetragen hatten: Die Regierung solle eine Datenerhebung zu den Folgen der Kassenzulassung des NIPT veranlassen. Erfasst werden soll dabei zum Beispiel, wie viele Schwangere den Test aus welchen Gründen in Anspruch nehmen und wie sich die Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) entwickelt. Außerdem wird die Einrichtung eines Expertengremium gefordert, das die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüft.
Es klingt eigentlich ganz simpel: Ein Bluttest zur Bestimmung des Risikos einer Behinderung des Babys - bezahlt von der Krankenkasse. Doch Schwangere und ihre Familien kann schon die Frage, ob sie den Test machen wollen, und erst recht das Testergebnis in extrem schwierige Situationen stürzen. Die Kritiker haben große ethische Bedenken.
So sieht die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer als eine der beteiligten Politikerinnen durch die Kassenfinanzierung des NIPT »fundamentale ethische Fragen und Werte unserer Gesellschaft« berührt. »Denn es geht beim vorgeburtlichen Bluttest nicht um eine soziale Frage oder um Selbstbestimmung – sondern um Diskriminierung und Selektion.« Der CDU-Politiker Hubert Hüppe ist der Ansicht, dass sich durch die Kostenübernahme durch die Kassen »die Gefahr von eugenischen Tendenzen zulasten von Menschen mit Trisomie 13, Trisomie 18 und Trisomie 21 verfestigt«.
Die Mitglieder der Gruppe eine die Überzeugung, dass die vorgeburtliche Untersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 nicht zur Routine in der Schwangerschaft werden dürfe, hieß es vor der Beratung des Antrags im Bundestag. »Nach Auffassung der Gruppe widersprechen der Trisomien-Bluttest und selektive Pränataldiagnostik grundsätzlich der Idee einer inklusiven Gesellschaft und Artikel 8 der UN Behindertenrechtskonvention.«