DAV schreibt Brandbrief an Ärzte |
Alexander Müller |
10.01.2024 12:30 Uhr |
Da viele Pflegeeinrichtungen nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden seien, schlägt der DAV-Vorstand in diesen Fällen vor, weiterhin das Muster-16-Formular zu verwenden. Das Gesetz sieht diese Ausnahme bei technischen Schwierigkeiten explizit vor. Erfolge die Verordnung aus der Arztpraxis heraus, sollte der Tokenausdruck genutzt werden, um die Versorgung sicherzustellen.
Der DAV-Vorstand erinnert daran, dass die Versicherten nicht verpflichtet sind, E-Rezepte digital anzunehmen. Mit anderen Worten: Sie haben Anspruch auf den Token in Papierform. Der Ausdruck sollte auch Mindestinformationen zum Inhalt der elektronischen Verordnung enthalten, so der DAV. Die KBV möge die Mitglieder an diese gesetzlichen Vorgaben erinnern, bittet der DAV-Vorstand.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.