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E-Rezept
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DAV schreibt Brandbrief an Ärzte

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) drängt darauf, dass die derzeitigen Hürden beim Einlösen von E-Rezepten schnellstmöglich beseitigt werden. Da viele Probleme beim Ausstellen der Rezepte in der Arztpraxis entstehen, haben DAV-Chef Hans-Peter Hubmann und seine Vize Anke Rüdinger einen Brandbrief an die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geschrieben.
AutorAlexander Müller
Datum 10.01.2024  12:30 Uhr

Heimversorgung

Da viele Pflegeeinrichtungen nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden seien, schlägt der DAV-Vorstand in diesen Fällen vor, weiterhin das Muster-16-Formular zu verwenden. Das Gesetz sieht diese Ausnahme bei technischen Schwierigkeiten explizit vor. Erfolge die Verordnung aus der Arztpraxis heraus, sollte der Tokenausdruck genutzt werden, um die Versorgung sicherzustellen.

Tokenausdruck

Der DAV-Vorstand erinnert daran, dass die Versicherten nicht verpflichtet sind, E-Rezepte digital anzunehmen. Mit anderen Worten: Sie haben Anspruch auf den Token in Papierform. Der Ausdruck sollte auch Mindestinformationen zum Inhalt der elektronischen Verordnung enthalten, so der DAV. Die KBV möge die Mitglieder an diese gesetzlichen Vorgaben erinnern, bittet der DAV-Vorstand.

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