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E-Rezept
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DAV schreibt Brandbrief an Ärzte

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) drängt darauf, dass die derzeitigen Hürden beim Einlösen von E-Rezepten schnellstmöglich beseitigt werden. Da viele Probleme beim Ausstellen der Rezepte in der Arztpraxis entstehen, haben DAV-Chef Hans-Peter Hubmann und seine Vize Anke Rüdinger einen Brandbrief an die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geschrieben.
AutorAlexander Müller
Datum 10.01.2024  12:30 Uhr

Nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum Jahreswechsel zeigten sich noch Umsetzungshürden, die zu einem enormen Verwaltungsaufwand und einer Retaxationsgefahr auf Apothekenseite führen können, schreiben Hubmann und Rüdinger an KBV-Chef Andreas Gassen. Dieser möge bitte seine vom Gesetzgeber eingeräumten Einflussmöglichkeiten nutzen, um die Probleme zu lösen.

Vier Punkte hat der DAV ausgemacht, die den Alltag in den Apotheken besonders belasten:

  1. Fehler durch das händische Eintragen der Berufsbezeichnung
  2. Folgen der Stapelsignatur-Nutzung in der Arztpraxis für die Versicherten und die Apotheken
  3. Umsetzungsschwierigkeiten bei der Nutzung von E-Rezepten im Rahmen der Heimversorgung
  4. Aushändigung eines Tokenausdrucks in Papierform

Berufsbezeichnung

Derzeit können Ärztinnen und Ärzte ihre Berufsbezeichnung manuell in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eintragen. Die Bezeichnung weicht daher regelmäßig von der Tabelle der Bundesärztekammer über die Anerkennung von Facharztbezeichnungen ab. Fehlt die Angabe ganz, ist dies ein Retaxgrund. Doch auch fehlerbehaftete Eingaben führen laut DAV regelmäßig zu weiteren Nachprüfungen und Nachfragen.

»Der DAV-Vorstand ersucht Sie, Ihre Verhandlungsposition mit den PVS-Anbietern zu nutzen, um allseits eine Umstellung von einem Freitextfeld zu einem Auswahlfeld mit hinterlegten einheitlichen Berufs- und Facharztbezeichnungen vorzunehmen. Auf diese Weise können (unnötige) Tippfehler und anschließende Rückfragen vermieden werden«, so die Bitte der DAV-Spitze.

Stapelsignatur

Die Stapelsignatur ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, mehrere E-Rezepte gleichzeitig zu signieren. Allerdings werden diese Verordnungen erst dann in den Fachdienst der Gematik gestellt und können von den Apotheken abgerufen werden. »In der Praxis führt dies dazu, dass Patientinnen und Patienten, die unmittelbar nach dem Arztbesuch eine Apotheke aufsuchen, keine Versorgung erhalten können, da unsignierte Rezepte vom Fachdienst nicht akzeptiert werden«, schildert der DAV dieses in der Praxis häufig auftretende Problem.

Die Problemlösung liegt aus Sicht des DAV in einer »schnellstmöglichen und flächendeckenden Implementierung der Komfortsignatur«. Alle PVS-Anbieter sollten daher zu einer zeitnahen Bereitstellung der Komfortsignatur aufgefordert werden. Die KBV möge die Nutzung bitte bei den Ärztinnen und Ärzten aktiv bewerben. »So kann eine komfortable Verordnung und eine unmittelbare Versorgung in Einklang gebracht werden«, wirbt der DAV für diese Lösung.

Heimversorgung

Da viele Pflegeeinrichtungen nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden seien, schlägt der DAV-Vorstand in diesen Fällen vor, weiterhin das Muster-16-Formular zu verwenden. Das Gesetz sieht diese Ausnahme bei technischen Schwierigkeiten explizit vor. Erfolge die Verordnung aus der Arztpraxis heraus, sollte der Tokenausdruck genutzt werden, um die Versorgung sicherzustellen.

Tokenausdruck

Der DAV-Vorstand erinnert daran, dass die Versicherten nicht verpflichtet sind, E-Rezepte digital anzunehmen. Mit anderen Worten: Sie haben Anspruch auf den Token in Papierform. Der Ausdruck sollte auch Mindestinformationen zum Inhalt der elektronischen Verordnung enthalten, so der DAV. Die KBV möge die Mitglieder an diese gesetzlichen Vorgaben erinnern, bittet der DAV-Vorstand.

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