| Ev Tebroke |
| 02.12.2025 14:15 Uhr |
Bei der Erstellung von individuellen Rezepturen kommen Fertigarzneimittel oder Wirkstoffe zum Einsatz. Wie diese korrekt abzurechnen sind, darüber streiten Kassen und Apotheken schon seit Jahren. / © Getty Images/Luis Alvarez
Im sogenannten Rezepturstreit verstärkt die Apothekerschaft ihren Widerstand gegen die gängige Retaxationspraxis der Kassen. Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute mitteilte, wolle man zusammen mit den Landesapothekerverbänden in den kommenden Monaten die juristischen Bemühungen intensivieren. Ziel sei es, die »ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepturen laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen«. Zuletzt haben die Verbände bereits sieben Klagen eingereicht, unter anderem beim Sozialgericht Münster.
Bestärkt durch die jüngste Entscheidung des Bundesozialgerichts (BSG) zugunsten der Apotheken, will der DAV vermehrt gerichtlich gegen weitere Kassen vorgehen, um »festzustellen, wie ähnliche Abrechnungsfälle zu bewerten sind, bei denen Krankenkassen Rechnungskürzungen (Retaxationen) geltend machen«. Ging es in den zurückliegenden Fällen um Fertigarzneimittel, so steht nun die Abrechnung von Wirkstoffen im Zentrum.
Bei dem Streit geht es darum, dass die Kassenseite bei der Abrechnung von Rezepturen lediglich die für die Zubereitung konkret verwendeten Teilmengen von Fertigarzneimitteln erstatten will. Die Apotheken pochen jedoch auf die Erstattung der gesamten jeweiligen Packung, die sie für die Erstellung der Rezeptur anbrechen müssen. Die unterschiedliche Bewertung fußt auf unterschiedlichen Interpretationen der für die Preisbildung relevanten Regelung in der AmPreisV.
Ziel der intensivierten Bemühungen des DAV dürfte sein, den Gesetzgeber zum Umdenken zu bewegen. Denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte zuletzt die Position der Kassen vertreten und per Änderung der AMpreisV die Erstattung von Teilmengen in den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) geschrieben.
»Rezepturen sind ein unersetzbarer Bestandteil der Arzneimittelversorgung«, unterstreicht DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. »Gerade weil solche individuell hergestellten Arzneimittel in den Apotheken einen hohen Personal- und Sachaufwand erfordern, müssen die Krankenkassen sie auch ohne Wenn und Aber bezahlen.«
Das BSG hat kürzlich mit seinem Urteil bekräftigt, dass die für die Rezeptur benötigten Fertigarzneimittel-Packungen komplett abgerechnet werden können – auch wenn bei der Herstellung nur ein Teil der Packung verwendet wurde. »Das ist richtig so, denn sonst bleiben die Apotheken auf den Kosten sitzen«, so Dittrich, der beim DAV unter anderem für die Verträge mit den Krankenkassen zuständig ist. Schließlich könnten Apotheken die restliche Teilmenge des Fertigarzneimittels nirgendwo anders einsetzen.