DAV kündigt Hilfstaxe |
Nachdem in einem Jour Fixe am 6. Juni ebenfalls keine Einigung zustande kam, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Bei Treffen der Arbeitsgruppe schlug der DAV vor, die jetzige Anlage 1 und 2 abzulösen und künftig über eine Abrechnungsregel abzurechnen. Laut dem Vorschlag sollte die in der Apotheke verwendete Packung künftig anteilig zum tatsächlichen Einkaufspreis abgerechnet werden. Die Verhandlungspartner der Kassenseite wollten sich darauf allerdings nur unter der Bedingung einlassen, dass gleichzeitig der Umfang der Anlage 1 deutlich erweitert würde. Weiterhin forderten sie, den Aufschlag auf hochpreisige Substanzen und Fertigarzneimittel, die als Rezeptur verarbeitet werden, zu senken. »Wir haben lange verhandelt und mehrere Anläufe genommen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der GKV-Spitzenverband hat sich jedoch jeder konstruktiven Lösung verweigert«, kritisierte Hubmann. Daher habe er sich dafür ausgesprochen, den Vertrag zu kündigen.
Wie geht es nun weiter? Sobald die Kündigung ab Januar 2024 greift, gilt zunächst ein »vertragsloser Zustand«. Laut DAV können die Apotheken die Stoffe und Gefäße dann nach § 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abrechnen. Einen einheitlichen Rezepturpreis gibt es dann laut Hubmann nicht mehr. »Dafür wird es für die Kolleginnen und Kollegen attraktiver«, zeigte sich der DAV-Vorsitzende überzeugt. Er geht davon aus, dass die Softwarehäuser die Änderung bis zum Jahresende umsetzen können. Sollte der GKV-Spitzenverband beim nächsten Verhandlungstermin am 30. Oktober doch noch einlenken, wäre eine erneute Anpassung der Software hingegen nicht zum 1. Januar 2024 möglich.