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Digitale-Versorgung-Gesetz

Datenbank für Fertigarzneimittel doch wieder geplant

Eine Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel könnte nun doch Teil des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) werden. Das legen Änderungsanträge der Koalition nahe.
Jennifer Evans
02.10.2019  17:36 Uhr

Informierten Kreisen zufolge wollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel ins DVG aufnehmen, die für den elektronischen Medikationsplan relevant ist. Doch im Referentenentwurf war davon keine Rede mehr. Da Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor einigen Monaten ankündigte, sensible Themen rund um den Datenschutz in einem eigenen Gesetz regeln zu wollen, ging man davon aus, darunter würden nun auch Regelungen zum elektronischen Medikationsplan fallen. Umso überraschender, dass die Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel nun offenbar doch wieder ins DVG aufgenommen werden soll, wie aus Formulierungshilfen für die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen hervorgeht.

Die Datenbank soll einheitliche und genaue Bezeichnungen für Fertigarzneimittel liefern, die für die Darstellung im Medikationsplan nötig sind. Für jedes Medikament ist dort die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und Wirkstärke hinterlegt und soll in elektronischer Form allgemein zugänglich sein. Die Informationen basieren demnach auf den Angaben der amtlichen Zulassung des jeweiligen Präparats. Insgesamt soll die Datenbank sicherstellen, dass der Medikationsplan einheitlich und für die Patienten verständlich geführt wird. Anspruch auf einen solchen Plan haben seit 2016 alle Patienten, die dauerhaft drei oder mehr Rx-Medikamente einnehmen müssen. Die standardisierten Bezeichnungen sollen zudem Verwechslungen ausschließen. Die Regelung diene der optimierten Nutzung des Medikationsplans und damit der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, heißt es in der Begründung der Koalition.

Aktualisierung alle 14 Tage

Spätestens alle zwei Wochen sollen die Inhalte aktualisiert werden – passend zum Aktualisierungsrhythmus der Warenwirtschaftssysteme in der Offizin, heißt es. Wer die geplante Datenbank für berufliche oder gewerbliche Zwecke nutzt, soll dafür zahlen müssen. Patienten hingegen sollen kostenlos darauf zugreifen dürfen.

Beteiligt an der Datenbank sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, der GKV-Spitzenverband sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Grundsätzlich ist das BMG für den Aufbau und das Betreiben der Datenbank zuständig, kann die Aufgabe aber auch dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen oder auf eine andere juristische Person des Privatrechts.

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