Daten künftig besser nutzen |
Die ABDA hatte dies scharf kritisiert und den Gesetzgeber aufgefordert, die geplante Regelung zu streichen – bisher jedoch ohne Erfolg. Die automatisierte Auswertung von Patientendaten durch die Kassen bezeichnete die Bundesvereinigung als »schwerwiegenden Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringern«. Wenn die Kassen die Versicherten auf Grundlage dieser Daten empfehlen würden, einen Leistungserbringer aufzusuchen, könne dies die Patienten verunsichern. Kritisch sieht die ABDA auch Pläne, wonach für die Datenfreigabe aus der EPA ein Opt-out-Verfahren eingeführt wird. Demnach dürfen laut Entwurf Daten aus der EPA automatisch ans Forschungsdatenzentrum übermittelt werden, wenn Versicherte nicht widersprochen haben. Die ABDA sieht dadurch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung in Gefahr.
Die Bundesregierung betont hingegen, die Datenstrategie solle zu einer Gesellschaft beitragen, »in der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam durch verständliche Regeln« geschützt sei. Damit will sie nach eigenen Angaben Kenntnisse über die Bedeutung, Nutzung und Zugänglichkeit von Daten in der Bevölkerung steigern. »Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Bürgerinnen und Bürger einfach entscheiden können, wem sie welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken zur Verfügung stellen«, heißt es in dem Papier.
Für das vierte Quartal 2023 plant die Regierung in ihrer Digitalstrategie eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz. Für 2024 sind in der Roadmap das Mobilitätsdatengesetz, das Forschungsdatengesetz, der Rechtsanspruch auf Open Data und das Bundestransparenzgesetz als Vorhaben verzeichnet.