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Strategie der Bundesregierung

Daten künftig besser nutzen

Daten sind zentral für die digitale Transformation. Um dieser einen Schub zu versetzen, hat die Bundesregierung eine Nationale Datenstrategie vorgelegt. Teil der Strategie ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber Gesundheitsdaten für die Versorgung und Forschung besser zugänglich machen will.
Anne Orth
13.09.2023  17:00 Uhr

Bisher blieben in Deutschland viele Daten ungenutzt, seien von unzureichender Qualität, nicht zugänglich, nicht auffindbar und nicht interoperabel, bemängelt die Bundesregierung. Mit ihrer Nationalen Datenstrategie, die der PZ vorliegt, will die Bundesregierung dies ändern und erreichen, dass Daten effektiver genutzt werden können. »Die Nutzung von Daten trägt zu einer besseren Gesundheitsversorgung bei, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, fördert innovatives staatliches Handeln, hilft, Ressourcen zu schonen, und erleichtert vielfach den Alltag«, heißt es in dem 17-seitigen Dokument.

Den Rahmen der Strategie bilden demnach das europäische und nationale Recht sowie die im Jahr 2022 vorgelegte Digitalstrategie der Bundesregierung, die die relevanten Vorhaben der einzelnen Ressorts enthalten. In der Strategie definiert die Regierung unter anderem eine »Roadmap« mit Bundesgesetzgebung, begleitender EU-Gesetzgebung sowie Strukturen und Datenräumen bis Ende 2024.

Teil der Strategie ist auch der Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG), den das Bundeskabinett am 31. August beschlossen hatte. Damit will Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) im Versorgungsalltag und in der Forschung eine »Aufholjagd« starten sowie in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa aufbauen, wie er bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses erklärte. Geplant ist unter anderem, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle einzurichten. Diese soll perspektivisch zu einer eigenständigen Institution im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ausgebaut werden. Zudem sollen die Krankenkassen künftig das Recht erhalten, personenbezogene Daten ihrer Versicherten automatisiert auszuwerten und sie auf Basis dieser Daten auf Gesundheitsrisiken hinweisen dürfen. Dieses Recht soll auch die Auswertung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen.

ABDA kritisiert Umgang mit Patientendaten

Die ABDA hatte dies scharf kritisiert und den Gesetzgeber aufgefordert, die geplante Regelung zu streichen – bisher jedoch ohne Erfolg. Die automatisierte Auswertung von Patientendaten durch die Kassen bezeichnete die Bundesvereinigung als »schwerwiegenden Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringern«. Wenn die Kassen die Versicherten auf Grundlage dieser Daten empfehlen würden, einen Leistungserbringer aufzusuchen, könne dies die Patienten verunsichern. Kritisch sieht die ABDA auch Pläne, wonach für die Datenfreigabe aus der EPA ein Opt-out-Verfahren eingeführt wird. Demnach dürfen laut Entwurf Daten aus der EPA automatisch ans Forschungsdatenzentrum übermittelt werden, wenn Versicherte nicht widersprochen haben. Die ABDA sieht dadurch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung in Gefahr.

Die Bundesregierung betont hingegen, die Datenstrategie solle zu einer Gesellschaft beitragen, »in der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam durch verständliche Regeln« geschützt sei. Damit will sie nach eigenen Angaben Kenntnisse über die Bedeutung, Nutzung und Zugänglichkeit von Daten in der Bevölkerung steigern. »Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Bürgerinnen und Bürger einfach entscheiden können, wem sie welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken zur Verfügung stellen«, heißt es in dem Papier.

Für das vierte Quartal 2023 plant die Regierung in ihrer Digitalstrategie eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz. Für 2024 sind in der Roadmap das Mobilitätsdatengesetz, das Forschungsdatengesetz, der Rechtsanspruch auf Open Data und das Bundestransparenzgesetz als Vorhaben verzeichnet.

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