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Strategie der Bundesregierung
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Daten künftig besser nutzen

Daten sind zentral für die digitale Transformation. Um dieser einen Schub zu versetzen, hat die Bundesregierung eine Nationale Datenstrategie vorgelegt. Teil der Strategie ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber Gesundheitsdaten für die Versorgung und Forschung besser zugänglich machen will.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 13.09.2023  17:00 Uhr

Bisher blieben in Deutschland viele Daten ungenutzt, seien von unzureichender Qualität, nicht zugänglich, nicht auffindbar und nicht interoperabel, bemängelt die Bundesregierung. Mit ihrer Nationalen Datenstrategie, die der PZ vorliegt, will die Bundesregierung dies ändern und erreichen, dass Daten effektiver genutzt werden können. »Die Nutzung von Daten trägt zu einer besseren Gesundheitsversorgung bei, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse und der Bildung neue Möglichkeiten, verbessert Produktionsabläufe, fördert innovatives staatliches Handeln, hilft, Ressourcen zu schonen, und erleichtert vielfach den Alltag«, heißt es in dem 17-seitigen Dokument.

Den Rahmen der Strategie bilden demnach das europäische und nationale Recht sowie die im Jahr 2022 vorgelegte Digitalstrategie der Bundesregierung, die die relevanten Vorhaben der einzelnen Ressorts enthalten. In der Strategie definiert die Regierung unter anderem eine »Roadmap« mit Bundesgesetzgebung, begleitender EU-Gesetzgebung sowie Strukturen und Datenräumen bis Ende 2024.

Teil der Strategie ist auch der Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG), den das Bundeskabinett am 31. August beschlossen hatte. Damit will Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) im Versorgungsalltag und in der Forschung eine »Aufholjagd« starten sowie in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa aufbauen, wie er bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses erklärte. Geplant ist unter anderem, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle einzurichten. Diese soll perspektivisch zu einer eigenständigen Institution im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ausgebaut werden. Zudem sollen die Krankenkassen künftig das Recht erhalten, personenbezogene Daten ihrer Versicherten automatisiert auszuwerten und sie auf Basis dieser Daten auf Gesundheitsrisiken hinweisen dürfen. Dieses Recht soll auch die Auswertung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfassen.

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