| Daniela Hüttemann |
| 01.04.2026 13:39 Uhr |
Die Zusammenarbeit zwischen Ärzte-, Apothekerschaft und Pflege soll weiter gestärkt werden. Das Potenzial digitaler Medikationsprozesse soll nun voll ausgeschöpft werden, um die AMTS zu verbessern. / © Imago/Westend61
Bereits seit 2007 existiert der »Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland« (Aktionsplan AMTS) und wird seitdem ständig fortgeschrieben. Jetzt hat das Bundeskabinett den Aktionsplan AMTS 2026 - 2029 beschlossen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zitiert eine altbekannte Zahl: »Schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen resultieren jährlich aus Medikationsfehlern, die in vielen Fällen vermeidbar sind. Mit dem Aktionsplan wollen wir genau das erreichen – mehr Wissen durch mehr Daten, digitale Lösungen wie dem elektronischen Medikationsplan und mehr Wissen durch die weitere Stärkung des Bewusstseins für die Gefahren, die von Wechsel- und Nebenwirkungen ausgehen können.«
Aufbauend auf dem Kabinettsbeschluss erarbeitet nun eine interprofessionelle Koordinierungsgruppe aus Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Pflegekräften sowie Vertretern der Krankenhaus- und Patientenverbände eine gemeinsame Strategie zu den Maßnahmen des AMTS-Aktionsplans, teilte das BMG mit.
Insgesamt soll die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzte-, Apothekerschaft und Pflege weiter gestärkt werden. Das Potenzial digitaler Medikationsprozesse soll nun voll ausgeschöpft werden, um die AMTS zu verbessern. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie dafür die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept sowie die elektronische Medikationsliste (eML) und der elektronische Medikationsplan (eMP) stärker genutzt werden.
Thema für den Aktionsplan sind zum Beispiel automatische AMTS-Checks und Warnhinweise, die im Einzelfall jedoch immer noch auf ihre klinische Relevanz überprüft werden müssen. Neue Schnittstellen könnten auch zu neuen Fehlerquellen werden. Das soll näher untersucht und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Auch Verantwortlichkeiten zwischen den Heilberufen sollen festgelegt werden. Es stelle sich die Frage, welche Informationen in der ePA an welchen Stellen bearbeitet werden sollten.
Ein zentraler Punkt des Aktionsplans ist daher die Erfassung des aktuellen Standes der interprofessionellen Zusammenarbeit im Kontext der Medikationsplanerstellung und -aktualisierung. Auch der elektronische Verordnungsprozess soll genauer beleuchtet werden, auch unter Einbeziehung der ABDA. Der eMP wird genau unter die Lupe genommen, auch im Hinblick auf pädiatrische Patienten, da es hier zahlreiche Besonderheiten bei Dosierung, Darreichungsformen und Off-Label-Einsatz gibt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.